Senatorin Bernhard zu den Beschlüssen der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen
19.06.2026Am Donnerstag und Freitag, 18. und 19. Juni 2026, fand in Potsdam die 22. Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister und -senatorinnen der Länder (VSMK) statt. Bremen hat unter anderem Anträge zum Einsatz von künstlicher Intelligenz im Onlinehandel und der Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, zur Preisgestaltung für das Laden an E-Ladesäulen oder zum Verbot von Einweg-E-Zigaretten mitgetragen.
Dazu sagt Verbraucherschutzsenatorin Claudia Bernhard: "Im Zuge zunehmender Digitalisierung sind Verbraucherinnen und Verbraucher laufend mit neuen Angeboten konfrontiert, die Chancen eröffnen können. Umso bedeutender sind Transparenz und schützende Rechtsrahmen, insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Fakeshops sowie im Onlinehandel und im Umgang mit sozialen Medien. Große Einigkeit aller Bundesländer gab es hinsichtlich der Entwicklung von KI- Agenten. Hier sind Manipulationen Tür und Tor geöffnet, weshalb wirksame Schutzmechanismen unerlässlich sind. Und auch mit Blick auf die Preisgestaltung an E-Ladesäulen waren sich alle einig: Hier muss es dringend eine Entwicklung geben, um Vergleichbarkeit ähnlich der Benzinpreise sicherzustellen."
Ob bei der Reisebuchung, dem Wechsel des Stromanbieters oder beim Einkauf in Onlineshops – Verbraucherinnen und Verbraucher könnten künftig einen Teil ihrer Kaufentscheidungen an sogenannte KI-Agenten delegieren. Prognosen gehen davon aus, dass der sogenannte Agentic Commerce, also das Einkaufen mit KI-Agenten, bis 2030 bis zu 15 Prozent des Umsatzes des europäischen Onlinehandels ausmachen wird. Die Verbraucherschutzministerinnen und -senatorinnen appellieren daher an den Bund, sich auf EU-Ebene für eine Anpassung des Verbraucherrechts an die Herausforderungen des Agentic Commerce einzusetzen. Dazu müssen verbraucherfreundliche und rechtssichere Regelungen für den Einsatz von KI-Agenten geschaffen werden. So sollen KI-Agenten standardmäßig verbraucherfreundliche Grundeinstellungen und Verbraucherinnen und Verbraucher stets die Möglichkeit haben, sich eine Freigabe von Transaktionen vorzubehalten und die Parameter für den Einsatz von KI-Agenten, etwa ein Preislimit, zu bestimmen. Auch Manipulationen von und durch KI-Agenten sollen untersagt werden.
Chatbots werden immer häufiger auch in Verbraucherfragen genutzt. Diese liefern aber häufig unvollständige Antworten und fehlerhafte Informationen. Dennoch bietet eine KI-generierte Verbraucherberatung mit Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit und schnellen Antworten Vorteile, die die Beratungsstellen der Verbraucherinstitutionen bundesweit entlasten und Kosten sparen könnten. Die Verbraucherschutzministerinnen und -senatorinnen bitten daher den Bund, die Einführung eines begleitenden KI-Beratungstools ergebnisoffen zu prüfen.
Um den Umstieg auf ein E-Auto weiter zu fördern, braucht es Preistransparenz bei öffentlichen E-Ladesäulen. Aktuell bestehen große Preisunterschiede zwischen dem vertragsbasierten Laden auf Basis einer Mitgliedschaft oder eines Abos und dem Ad-hoc-Laden. Die Verbraucherschutzministerinnen und -senatorinnen bitten daher den Bund, eine Deckelung des Ad-hoc-Preises, verbraucherfreundlichere Preis- und Gebührenkennzeichnung sowie die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Ladetarife zu prüfen. Auch sollten Blockiergebühren nur dann erhoben werden können, wenn der Stellplatz über den abgeschlossenen Ladevorgang hinaus als Parkplatz genutzt wird.
Nachdem sich bereits die Gesundheitsministerinnen und -senatorinnen auf ihrem Treffen vergangene Woche in Hannover für eine Stärkung des Jugendschutzes bei E-Zigaretten ausgesprochen hatten, fordern auch die Verbraucherschutzministerinnen und -senatorinnen eine zeitnahe Umsetzung des vom Bund angekündigten Verbots von Einweg-E-Zigaretten. Diese weisen als Ex- und Hopp-Produkte eine schlechte Umweltbilanz auf und können durch die enthaltenen Lithium-Batterien Brände und damit große Schäden in Entsorgungsbetrieben auslösen. Zur Minderung der Attraktivität gerade für junge Konsumierende soll die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation aufgegriffen und eine Verpflichtung zu standardisierten Verpackungen eingeführt, der grenzüberschreitende Verkauf durch im Ausland ansässige Onlinehändlerinnen und -händler und die Darstellung der Nutzung von E-Zigaretten in digitalen und sozialen Medien – etwa durch Influencerinnen und Influencer – verboten werden.
Weitere von den Bundesländern einstimmig beschlossene Anträge fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Einführung einer diskriminierungsfreien Kreditvergabe für ältere Menschen und einer gesetzlichen Regelung für eine faire und stabile Preisgestaltung von Langzeitverträge zu prüfen.
Mehr Informationen zu den einzelnen Beschlüssen der VSMK unter www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/dokumente.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de