Vereinfachungen bei den Sozialgesetzen und Verwaltungsverfahren, Pauschalisierungen statt Einzelfallprüfungen und insgesamt mehr Digitalisierung: Das sind Kernpunkte, wenn es darum geht, die Sozialverwaltung zu entlasten und Strukturen schlanker zu machen. Der Bundesrat hat heute (6. März 2026) beschlossen, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Entlastung der Sozialverwaltung vorzulegen. Der entsprechenden Initiative aus Hamburg ist Bremen beigetreten.
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling: "Das Sozialleistungsrecht ist in seiner heutigen Ausgestaltung für viele Bürgerinnen und Bürger kaum noch verständlich. Zuständigkeiten sind unübersichtlich, Verfahren komplex, Nachweispflichten oft kleinteilig und lebensfremd." Wenn man den Sozialstaat dauerhaft sichern wolle, seien Reformen notwendig."
Dazu gehört es aus Sicht von Senatorin Dr. Schilling auch, Doppelstrukturen staatlicher Stellen aufzulösen, rechtliche Grundlagen zu harmonisieren und Potenziale bei Digitalisierung und Automatisierung zu nutzen – Letzteres vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Senatorin Schilling: "Nach allem, was wir wissen, wird sich die Zahl der verfügbaren Fachkräfte in den kommenden Jahren weiter deutlich reduzieren. Schon heute können viele freie Stellen in den Sozialverwaltungen nicht mehr besetzt werden. Wenn wir hier nicht gegensteuern, gefährden wir nicht nur Verwaltungsabläufe, sondern letztlich auch den verlässlichen Zugang zu sozialen Leistungen selbst."
Klarere Zuständigkeiten, längere Bewilligungszeiträume
Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Einzelmaßnahmen zur Vereinfachung des Verwaltungshandelns und zur Förderung der Digitalisierung. So sollen beispielsweise Zuständigkeiten klarer festgelegt und Bewilligungszeiträume verlängert werden. Außerdem soll das Widerspruchsverfahren bei der Feststellung der fehlenden Erwerbsfähigkeit abgeschafft und die Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete vereinfacht werden. Auch sollen Datenschutzvorschriften überarbeitet und an die praktischen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden.
Dr. Claudia Schilling: "Dieser Gesetzentwurf ist bewusst kein großer Systemumbau, sondern ein pragmatisches, sofort wirksames Entlastungspaket, das nicht den Sozialstaat an sich oder seine Leistungen infrage stellt. Es greift dort an, wo wir schnell Verbesserungen erzielen können, nämlich für die Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger."
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de