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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

"Bürgerstiftung Bremen“ nimmt konkrete Formen an - Senat beschließt Satzung


16.04.2002

Aus der heutigen Senatssitzung (16.4.2002): Senat beschließt Satzung und billigt „Trialog“- Prozess

Auf dem Weg zur „Bürgerstiftung Bremen“ sind weitere wichtige Schritte getan. Der Senat hat heute (16. April 2002) die Satzung der Stiftung beschlossen und grünes Licht für den sogenannten „Trialog“ zwischen den Akteursgruppen gegeben.


Die zur Gründung der Bürgerstiftung eingesetzte Arbeitsgruppe, der Vertreter des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, des Senators für Finanzen und Staatsrat a.D. Dr. Hans-Christoph Hoppensack angehören, bereitet das Trialog-Verfahren vor. Es bedeutet, dass drei Gruppen – Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung – zunächst getrennt zu drei Foren im August und September eingeladen werden, um Ideen für Projekte der Stiftung zu sammeln. In einer Abschlussveranstaltung sollen die Ergebnisse dann abgestimmt und gebündelt werden. Als Moderator des Trialog-Prozesses konnte der Geschäftsführer „der Stiftung Mitarbeit“ (Bonn), Dr. Adrian Reinert, gewonnen werden.


Die Bürgerstiftung ist ein Projekt, das vom Senat angestoßen wird, dessen Erfolg aber letztendlich auf dem Engagement von Bremerinnen und Bremern beruht. Gefördert werden soll die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an öffentlichen Angelegenheiten und die Übernahme von Verantwortung durch sie.


Die Stiftung wird mit bis zu 500 000 Euro ausgestattet. 100 000 Euro dienen als Startmittel, 200 000 Euro sind Stiftungs-Kapital und nochmals maximal einmalig 200 000 Euro sollen in einen Zustiftungsfonds („matching fund“) fließen. Das Prinzip des „matching fund“ basiert darauf, dass der Senat auf jede privat gespendete Mark eine Mark drauflegt. Die Mittel für den „matching fund“ werden nur bereitgestellt, wenn tatsächlich Zustiftungen oder private Spenden erfolgen.


Am kommenden Mittwoch, 24. April, wird die Stiftung im Rahmen einer Auftakt-Veranstaltung im Rathaus Repräsentanten des öffentlichen Lebens vorgestellt.


Bürgerstiftungen gibt es bereits in 17 deutschen Städten, unter anderen in Berlin, Hamburg, München und Hannover.