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Der Senator für Inneres und Sport

Corona-Kontrollen in Bremen – Freitag, 15. bis Sonntag, 17. Januar 2021

18.01.2021



Anzeigen wegen OrdnungswidrigkeitenAufklärungsgesprächeErmahnungenQuarantäne- Kontrollen
Ordnungsamt und Polizei Bremen1545930486

Die Polizei Bremen und der Ordnungsdienst sind täglich im Stadtgebiet Bremen sowie in Bremen-Nord zur Überwachung der Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regeln unterwegs. Dies erfordert – insbesondere vor dem Hintergrund des aktuell massiven Infektionsgeschehens - intensive, vielzählige stichprobenartige Kontrollen.

Auch am vergangenen Wochenende waren Kräfte des Ordnungsdienstes und der Polizei zu unterschiedlichen Maßnahmen unterwegs, wie z.B. die Überprüfung der Maskenpflicht in den ausgewiesenen Zonen, an den BSAG-Haltestellen und in den BSAG-Fahrzeugen; die Kontrolle von Kiosken und des Außerhausverkaufs von Speisen; die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sowie der Hygienekonzepte in Supermärkten.

Von Freitag, 15. bis Sonntag, 17. Januar 2021 leiteten die Einsatzkräfte 154 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz ein. Das sind 56 mehr als am Wochenende zuvor. In 59 Fällen erfolgten Erläuterungen und Hinweise zu den bestehenden Verhaltenspflichten, wie z.B. zur Einhaltung des Mindestabstandes oder zu betrieblichen Hygienemaßnahmen. Insgesamt mussten 30 Mal Personen ermahnt bzw. aufgefordert werden, ihre Maske aufzusetzen oder Abstände einzuhalten.

In 486 Fällen überprüften Teams des Ordnungsdienstes vor Ort die Einhaltung von Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamts.

Nachdem am Sonntagnachmittag mehrere Personen in einer Nachbarwohnung gemeldet wurden, trafen Einsatzkräfte der Polizei vor der Wohnung zunächst auf fünf Personen aus verschiedenen Haushalten. In der Wohnung stellten die Beamten nicht nur sechs weitere Personen fest, sondern beschlagnahmten auch Betäubungsmittel. Die Einsatzkräfte fertigten Ordnungswidrigkeitsanzeigen sowie eine Strafanzeige.

Erneut wurden am Wochenende drei Geschäfte geschlossen, weil die Betreiber kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen konnten. Es wurden in allen drei Fällen (ein Fischhändler, ein Optiker sowie ein kleiner Lebensmittelladen) Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Bei der Nachkontrolle am Folgetag musste der Lebensmittelhändler sein Geschäft erneut schließen, weil er wiederholt kein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen konnte.

Mehr Informationen: www.bremen.de/corona

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de