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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Änderung der Corona-Rechtsverordnung

Maßnahmen werden nach Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst

08.01.2021

Nachdem am Dienstag (5. Januar 2021) die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie die Bundeskanzlerin den Beschluss getroffen haben, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis Ende Januar zu verlängern, hat Bremen daraufhin am heutigen Freitag (8. Januar) seine Rechtsverordnung angepasst. Daraus ergibt sich die dritte Verordnung zur Änderung der 23. Corona-Rechtsverordnung, die durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erlassen wird und am kommenden Montag, dem 11. Januar 2021 in Kraft tritt.

Die neuen Maßnahmen beziehen sich vor allem auf private Zusammenkünfte von mehreren Personen. Diese Zusammenkünfte sind künftig nur noch mit maximal einer Person aus maximal einem weiteren Haushalt erlaubt. Davon ausgenommen sind Kinder bis einschließlich zwölf Jahre.

In der Kindertagespflege gibt es Änderungen für das Betreuungsangebot. Bei Überschreitung des Sieben–Tage-Inzidenzwerts von 200 wird es in der betroffenen Stadtgemeinde Bremen oder Bremerhaven ein Notbetreuungsangebot mit verminderten Platzangebot geben.

Im Bereich der Ein-und Rückreise sind Reisende aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden nach der Ein- oder Rückreise eine Testung auf eine Corona-Infektion machen zu lassen. Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage aufzubewahren und muss bei Anfrage der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Die Verpflichtung zur Quarantäne entfällt dadurch nicht.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen möglich, sollte der Sieben–Tage-Inzidenzwert von 200 in einer Stadtgemeinde überschritten werden. Dazu zählt auch die Möglichkeit festzulegen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der jeweils betroffenen Stadtgemeinde nur innerhalb eines 15-Kilometer-Radius bewegen dürfen. Die bislang bereits bestehenden Regelungen zur Schließung von Einrichtungen wie Gastronomiebetrieben, Fitnessstudios usw. bleibt bestehen.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de