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Der Senator für Inneres und Sport

Eilanträge gegen das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Privatgrund ohne Erfolg

Innensenator Ulrich Mäurer: „Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stehen zum Jahreswechsel Vernunft und Rücksicht an erster Stelle“

30.12.2020

Polizei und Ordnungsamt verstärken Präsenz an Silvester

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat heute (30.12.2020) das diesjährige Feuerwerksverbot als rechtmäßig bewertet. „Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung des Senats, jeden Anreiz für Menschenansammlungen zu verhindern, um so das Infektionsrisiko zu verringern", erklärte Innensenator Ulrich Mäurer. Das Verbot gelte zum Schutz der Menschen und soll vermeiden, dass Feiernde sich zum Jahreswechsel in geselliger Stimmung auf die Straße, auf den Balkon oder in den Garten begeben und sich dabei gegenseitig anstecken. „Schon seit Monaten geht es darum, Kontakte zu anderen weitestgehend einzuschränken und das Infektionsrisiko zu verringern. Das gilt auch in der Silvesternacht“, betonte Mäurer. Zudem ist es in vergangenen Jahren immer wieder zu Verletzungen im Zusammenhang mit dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern gekommen. „In Anbetracht der coronabedingten Auslastung der Krankenhäuser und Notfallambulanzen sollen diese nicht noch zusätzlich strapaziert werden“, so Mäurer.

So wird es in diesem Jahr aufgrund der anhaltenden Pandemie in Bremen einen Jahreswechsel ohne Feuerwerk und Knallerei geben. Einsatzkräfte der Polizei und des Ordnungsamtes Bremen werden an Silvester im gesamten Stadtgebiet verstärkt im Einsatz sein. Bis in die frühen Morgenstunden werden sie unterwegs sein, um neben den Streifen für den 110-Prozess für einen sicheren Jahreswechsel zu sorgen.
Dabei werden Polizei und Ordnungsamt auf die Einhaltung folgender Regeln achten:
• Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester in Bremen ist grundsätzlich verboten. Mitgeführtes Feuerwerk wird sichergestellt und vernichtet.
• Es gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen: Auch der Silvesterabend darf nur im kleinen Rahmen verbracht werden (maximal 5 Personen aus zwei Haushalten, Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgerechnet).
• Es gilt ein grundsätzliches Versammlungs- und Ansammlungsverbot auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen.
• Der Verzehr von Alkohol ist in der Öffentlichkeit untersagt.
• Zum Jahreswechsel sind am 31.12.2020 bis 01.01.2021 in bestimmten stark frequentierten Bereichen die Zeiten, in denen das Tragen einer Maske verpflichtend ist, von 0 Uhr bis 24 Uhr ausgeweitet. https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de/de/amtliche_bekanntmachungen/15845 (www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de/de/amtliche_bekanntmachungen/15845)

Mäurer: „Der Jahreswechsel ist Ausdruck von Lebensfreude. In diesem Jahr stehen jedoch Vernunft und gegenseitige Rücksichtnahme an erster Stelle. Nur so können wir in dieser besonderen Zeit friedlich und einigermaßen unbeschwert miteinander das neue Jahr begrüßen.“

Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung werden mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Bei Feststellungen von Straftaten wird die Polizei konsequent vorgehen und diese zur Anzeige bringen. Bei einem Verstoß gegen die Verordnung drohen Bußgelder in Höhe von 100 Euro fürs Abrennen sowie 50 Euro fürs Mitführen von Feuerwerk.

Mehr zum Thema: https://www.bremen.de/corona

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de https://www.inneres.bremen.de/