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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Bekanntmachung: Meldung der Heimarbeitsplätze gemäß § 6 Heimarbeitsgesetz

14.01.2020

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa erinnert an die Pflicht zur Anmeldung von Heimarbeit.
Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im vergangenen Jahr in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt haben, auch wenn es nur vorübergehend gewesen ist, müssen dies beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa bis zum 15. Februar 2020 anzeigen.

Die für die Meldungen vorgeschriebenen Listenvordrucke sind beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Hutfilterstr. 1-5, 28195 Bremen, im Internet unter www.wirtschaft.bremen.de oder bei den Gewerbeaufsichtsämtern des Landes Bremen erhältlich.
Einzelheiten über die Meldepflicht sind den Amtlichen Bekanntmachungen unter www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de und www.amtliche-bekanntmachungen.bremerhaven.de zu entnehmen.

Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de