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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann weist Vorwürfe zu Wohn- und Betreuungsaufsicht zurück: „Solche Äußerungen sind maßlos und schüren unberechtigte Ängste“

13.01.2020

Senatorin Stahmann weist Vorwürfe der Bürgerschaftsabgeordneten Sigrid Grönert zur Wohn- und Betreuungsaufsicht zurück:
„Solche Äußerungen sind maßlos und werden der Lage nicht gerecht“, sagte sie. „Die Kolleginnen und Kollegen gehen mit großem Engagement jedem Hinweis auf Mängel in Pflegeeinrichtungen nach. Dabei haben sie die anlassbezogenen Prüfungen gerade im vergangenen Jahr deutlich ausgeweitet.“ Allen 220 Beschwerden hätten sie dem Gesetz entsprechend konsequent verfolgt. Mängel in den Heimen seien intensiv bearbeitet und in der Beratung aufgearbeitet worden oder mit strengen Auflagen und Anordnungen verfolgt worden – bis hin zur Androhung von Heimschließungen. Die Opposition schüre nun unberechtigte Ängste, dramatisiere und überzeichne die Lage.

„Mit jeder anlassbezogenen Kontrolle gewinnen die Kolleginnen und Kollegen einen sehr intensiven Eindruck von der Einrichtung insgesamt“, sagte Senatorin Stahmann. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht prüfe Dokumentationen nicht nur im Einzelfall, sondern Abläufe in der Einrichtung und die Qualität von Prozessen insgesamt. „Formal ersetzt eine solche Anlassprüfung zwar die Regelprüfung nicht, faktisch sichert sie aber gleichermaßen die schutzwürdigen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner.“

„Die Wohn- und Betreuungsaufsicht ist da, wo der Schuh drückt“, betonte die Senatorin, „und zwar intensiv, hartnäckig, lösungsorientiert und engagiert.“ Die personellen Ressourcen reichten derzeit aber nicht, auch dort vor Ort zu sein, wo es keine Beschwerden gibt, „obwohl das Gesetz die anlasslosen Regelkontrollen vorsieht“. Hier von einem „Skandal“ zu sprechen schüre aber Ängste und Verunsicherung. „Das wird der tatsächlichen Lage in keiner Weise gerecht.“ Es blieben lediglich Einrichtungen ausgeklammert, die über lange Zeit unbeanstandet arbeiteten.

Hinsichtlich der Personalsituation in der Wohn- und Betreuungsaufsicht betonte Senatorin Stahmann, dass die Zahl der Beschäftigten längst auf die zugesicherte Stellenzahl von neun aufgestockt und zusätzlich eine volle Leitungsstelle besetzt sei. „Das ist eine positive Entwicklung in den vergangenen zwei Jahren, auch wenn wir weitere personelle Unterstützung brauchen, weil die Lage auf dem Pflegesektor mit ihren international operierenden Konzernen immer komplexer wird.“ So habe die Senatorin mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 den Bedarf an vier zusätzlichen Kräften in der Wohn- und Betreuungsaufsicht angemeldet.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de