Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Wahlen am 26. Mai 2019 in der Stadt Bremen: Wahlbenachrichtigungen werden versendet

15.04.2019

Pressemitteilung Statistisches Landesamt:

Rund 390 990 Menschen, darunter 1 070 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, sind in der Stadt Bremen zur Europawahl am 26. Mai 2019 wahlberechtigt. Sie alle erhalten in den nächsten Tagen per Post ihre Wahlbenachrichtigung vom Wahlamt Bremen. Gleichzeitig beginnt auch der Versand der Wahlbenachrichtigungen zu den Landtags- und Kommunalwahlen, die ebenfalls am 26. Mai stattfinden. Rund 395 850 Menschen sind in der Stadt Bremen zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft wahlberechtigt, hinzu kommen etwa 26 550 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht für die Zusammensetzung der Stadtbürgerschaft ausüben können. Für die Wahl der Beiräte sowie für den Volksentscheid in der Stadt Bremen sind deutsche Staatsangehörige und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gleichermaßen wahlberechtigt.

Gemeinsam mit der Wahlbenachrichtigung zu den Bürgerschafts- und Beirätewahlen wird in diesem Jahr ein Informationsheft der Bremischen Bürger-schaft zum Volksentscheid verschickt. Darin werden der Ablauf des Volksentscheids, der geplante Gesetzesentwurf sowie die Argumente für und gegen die Erhaltung des Rennbahngeländes als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche dargestellt.

Beide Wahlbenachrichtigungen – Europawahl sowie Landtags- und Kommunalwahlen – werden ab dem 15. April 2019 zugestellt. Wer bis zum Ende der Woche nach Ostern keine Wahlbenachrichtigungen erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Wer nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss in der Woche vom 6. bis zum 10. Mai Einspruch einlegen. Später eingehende Einsprüche können nur noch in besonderen Fällen erfolgreich sein.

Zur Europawahl werden Personen, die nach Bremen zuziehen und sich bis zum 5. Mai (Sonntag!) ummelden, nur auf Antrag in das Bremer Wählerverzeichnis aufgenommen. Wer keinen Antrag stellt oder später zuzieht, muss in seiner Heimatgemeinde (zum Beispiel per Briefwahl) wählen. Sogenannte Auslandsdeutsche (Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland) und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können zur Europawahl ebenfalls noch bis zum 5. Mai einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Damit die Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag dann auch den richtigen Weg zum Wahllokal einschlagen, bietet das Wahlamt Bremen einen weiteren Service an: Auf der Homepage https://www.wahlen.bremen.de/ gibt es nach Ostern den sogenannten „Wahllokalfinder“, der online die Lage des jeweiligen Wahllokals anzeigt. Wer sich nicht ganz sicher ist, wo sich das auf der Wahlbenachrichtigung vermerkte Wahllokal befindet, kann auf dieses Angebot zurückgreifen.

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist der Gang ins Wahllokal eine besondere Herausforderung, meist ist die Unterstützung durch eine Vertrauensperson notwendig. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V. bietet für alle Wahlen und Abstimmungen eine Stimmzettelschablone an, mit deren Hilfe eigenständig gewählt werden kann.

Öffnungszeiten und Kontakt des Wahlamtes:
Montag bis Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 9:00 bis 18:00 Uhr
Ab dem 27. April 2019: Samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr
Freitag, 24. Mai 2019: 9:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, 25. Mai 2019: 9:00 bis 13:00 Uhr
Wahlsonntag, 26. Mai 2019: 8:00 bis 18:00 Uhr

Telefon: (0421) 361-88 888
Telefax: (0421) 361-22 78

E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de | Internet: https://www.wahlen.bremen.de/