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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Neue Luftmessstation in Bremerhaven

31.08.2005

Seit dem 1.Januar 2005 gelten gemäß der 22. Verordnung zur Durchführung des Immissionsschutzgesetzes neue Immissionswerte für Feinstaub zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ darf 35-mal im Jahr überschritten werden, der Grenzwert für den Jahresmittelwert liegt bei 40 µg/m³. Insbesondere an stark befahrenen Straßen wird der zulässige Tagesmittelwert mehr als 35-mal im Jahr überschritten, z.B. in Bremen an der Messstation Neuenlander Straße.


Und wie sieht es in Bremerhaven aus?
Seit der Einführung der Lkw-Maut haben sich hier Verkehrsströme verändert. Eine Neubewertung der bereits in den Jahren 1997 - 2000 gemessenen Staubbelastungen ist demnach notwendig. Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr betreibt seit dem 01.05.1989 in der Hansastraße eine Luftmessstation zur Beurteilung der Luftqualität des städtischen Hintergrundes. Gemeinsam mit dem Umweltschutzamt des Magistrates der Stadt Bremerhaven wurde zum 15.08.2005 eine weitere, neue Messstation in der Stresemannstraße (in Höhe Hausnummer 179) in Bremerhaven in Probebetrieb genommen mit dem Ziel, ab 1. September 2005 die verkehrsbedingten Feinstaub- und Stickstoffdioxidimmissionen kontinuierlich zu messen.


Dabei werden die Messdaten der automatisch arbeitenden Analysatoren alle 10 Sekunden in der Station erfasst, über eine Software zu Halbstundenmittelwerten verdichtet und stündlich zum Messnetzzentralrechner nach Bremen übertragen.


Das Messprogramm für zunächst ein Jahr ist Teil einer Gesamtuntersuchung der verkehrsbedingten Immissionssituation für die Stadt. Für drei Straßenabschnitte mit dem höchsten Verkehr - die Cherbourger Straße mit überdurchschnittlich hohem LKW-Anteil, die stark frequentierte Georgstraße mit enger Bebauung und die kurven- und signalreiche Stresemannstraße mit enger Riegelbebauung - wird gutachterlich die Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden berechnet (Screening der Luftschadstoffbelastung an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen in der Stadt Bremerhaven) und zum Vergleich in der Stresemannstraße gemessen. Ergibt sich durch das Gutachten oder durch die Messungen eine Überschreitung der oben genannten Immissionswerte muss für den entsprechenden Bereich ein Luftreinhalteplan bzw. für kurzfristige Maßnahmen ein Aktionsplan von der Stadt Bremerhaven aufgestellt werden. Gegenstand eines solchen Luftreinhalteplans sind die Beschreibung der Überschreitungssituation, die Verursacheranalyse, die Betrachtung der voraussichtlichen Entwicklung der Belastung sowie die Erarbeitung und Umsetzung von geeigneten Minderungsmaßnahmen. Ziel ist es, die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu überschreiten bzw. dauerhaft zu unterschreiten.


Die Messwerte der neuen Luftmessstation in der Stresemannstraße sind jetzt auch im Internet unter www.umwelt.bremen.de (Umweltdaten-Immissionsschutz-Luftgüte) und in der Nordsee Zeitung veröffentlicht.