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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen meldet weitere FFH-Gebiete

22.12.2004

Aus der heutigen Senatssitzung:


Der Senat hat heute beschlossen, sechs weitere Flächen in Bremen als FFH-Gebiete an die Europäische Kommission zu melden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gemäß der Fauna- Flora- Habitat-Richtlinie verpflichtet, der Europäischen Kommission (KOM) eine repräsentative Anzahl von FFH-Gebietsvorschlägen zu melden.

Im Zuge des Meldeverfahrens hatte die EU Defizite für eine große Zahl von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in den Gebietsmeldungen Deutschlands festgestellt, die FFH-Meldungen Deutschlands als unvollständig eingestuft und Nachmeldeforderungen an alle Bundesländer gerichtet. Gleichzeitig hat die KOM, aufgrund der defizitären Meldungen, ein Bußgeldverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Mit Senatsbeschluss vom 09. September 2003 waren zur Defizitbehebung des Landes Bremen weitere Gebiete zur Nachmeldung vorgeschlagen worden. Nach Ansicht der EU-Kommission waren diese Nachmeldungen nicht ausreichend. Deshalb wurden im fachlichen Gespräch im Januar 2004 weitere aus Sicht der KOM noch nachzumeldende Gebiete konkret benannt.

Diesem Begehren kommt der Senat jetzt nach.

Im einzelnen betrifft dies:

  • Hollerland-Süd (als Erweiterung des bereits gemeldeten zentralen und nördlichen Teils des Hollerlandes),
  • Stromer Feldmark und Mühlenhauser Fleet (als Erweiterung des bereits gemeldeten Gebietes Niedervieland-West),
  • Bremische Ochtum (als Arrondierung des von Niedersachsen gemeldeten Gebietes „Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke“)
  • Lesum zwischen Sperrwerk und BAB A27 ( in Ergänzung zum bereits gemeldeten Gebiet „Untere Wümme“)
  • Krietes Wald (Im Holze)
  • Parks in Oberneuland


Um auf Grundlage aktueller Daten Entscheidungen über Meldungen treffen zu können, hatte der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr im Jahre 2004 aktuelle Kartierungen für Grabenfische durchführen lassen. Diese Daten haben einen hohen Wert der Gebiete Hollerland-Süd (für Schlammpeitzger) und Stromer Feldmark/Mühlenhauser Fleet (für Steinbeißer) bestätigt.

„Die naturschutzfachliche Eignung der gemeldeten Gebiete steht jetzt außer Frage. Deshalb führt an den heute beschlossenen Nachmeldungen schon aus europarechtlichen Gründen kein Weg vorbei. Dies ist bei meinen intensiven Gesprächen in Brüssel erneut deutlich geworden. Ich sehe in der heute getroffenen Entscheidung zudem eine gute Grundlage, naturschutzfachliche Themen zu entideologisieren. Mit oder ohne FFH-Meldung ist Naturschutz ein hohes Gut, das nicht ohne zwingenden Grund infrage gestellt werden darf. Für die Akzeptanz von Naturschutz ist es aber gleichzeitig von entscheidender Bedeutung, Stadtentwicklung nicht für alle Zeiten zu strangulieren. Mit der heutigen Entscheidung bekommt der Naturschutz sein EU-Recht, Stadtentwicklung aber behält ihre Möglichkeiten.“

Die Kommission hatte bei den Gesprächen mit Eckhoff in Brüssel deutlich gemacht, dass sie, im Falle einer defizitären Meldung, umgehend das ruhende Bußgeldverfahren gegen Deutschland wieder aufnehmen wolle. Davon wäre dann auch Bremen betroffen. Die Kommission hat in zwei allgemeinen Mitteilungen die Kriterien dargestellt, nach denen sie die Höhe des Zwangsgeldes berechnen werde (Schwere und Dauer des Verstoßes, Abschreckungswirkung, Tagessatzsystem mit Schwere- und Dauerkoeffizienten sowie einem Länderfaktor). Für die Bundesrepublik kann sich daraus grundsätzlich ein Tagessatz in der Spanne von 13.200 € bis zu 792.000 € ergeben. Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit deutlich gemacht , für den Fall einer Zwangsgeldverhängung durch den EuGH, Regressansprüche gegenüber den jeweiligen Bundesländern geltend zu machen.

Eckhoff betonte, dass die Meldung eines Gebietes als FFH-Gebiet im Ergebnis keine absolute „Veränderungssperre“ bedeutet, wenn

  • zumutbare Alternativlösungen ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen nicht vorhanden sind und
  • aus zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschl. solcher sozialer und wirtschaftlicher Art das Projekt/ der Plan notwendig ist.


„Auch in Zukunft wird es aus unabweisbar wichtigen wirtschafts- und stadtentwicklungspolitischen Gründen möglich sein, FFH-Flächen für eine andere Nutzung vorzusehen. Ein entsprechendes Rücknahmebegehren, setzt allerdings voraus, dass die Flächen entsprechend gemeldet sind.“



Anlage: Überblick über Bremens Natura 2000-Gebiete