Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat akzeptiert EU-Vogelschutzgebiete

04.02.2003

Der Senat hat heute (Dienstag, 4.2.2003) dem Vorschlag der EU-Kommission zur Rücknahme von Vogelschutzgebieten zugestimmt. Die EU-Kommission hatte im Juli 2002 mitgeteilt, für welche Gebiete sie die Rücknahme des Vogelschutzes akzeptiert und für welche Flächen dieser europäische Schutzstatus erhalten bleiben müsse.

Die EU-Kommission sieht eine Rücknahme als fachlich möglich für folgende Teilflächen an:

  • Hemelinger-Mahndorfer Marsch binnendeichs (200-m-Streifen) (Gebiet Weseraue)

  • Blockland westlich A 27 (Gebiet Blockland)

  • Werderland: Lesum/Ihle (Gebiet Werderland)

  • Baugebiet Brokhuchting (Gebiet Niedervieland)

  • Ochtumniederung Grolland-Huchting binnendeichs (Gebiet Ochtumniederung)

  • „Oberneulander Schnabel“ südlich der DB (Gebiet Wümmeniederung)

Eine Rücknahme folgender Gebietsteile wird dagegen von der EU-Kommission als fachlich nicht begründbar und daher mit der Richtlinie nicht vereinbar angesehen:

  • Streifen am GVZ (Gebiet Niedervieland)

  • Niedervieland-West (Gebiet Niedervieland)

  • Werderland im Bereich des Sandentnahmesees (Gebiet Werderland)

  • Brokhuchting außerhalb des Baugebietes (Gebiet Niedervieland)

  • Außendeichsland Hemelinger Marsch (Gebiet Weseraue)

  • verlegte Ochtum im Bereich Grolland-Huchting (Gebiet Ochtumniederung).

Bei dem Schreiben der EU-Kommission handelt es sich um eine Stellungnahme, die als solche noch keine unmittelbare Rechtswirkung hat, d.h. hiermit hat die Kommission nicht automatisch bereits die genannten Gebiete vom Schutz der Vogelschutzrichtlinie ausgenommen. Die Stellungnahme hat jedoch insoweit Bedeutung, als dass sie die Rechtsposition der EU-Kommission verdeutlicht, nämlich „... dass ausschließlich wissenschaftliche Gründe für die Rücknahme von Vogelschutzgebieten geltend gemacht werden können und dass dies einen Ausnahmefall darstellt, der von einem wissenschaftlichen Irrtum bei der Gebietsmeldung herrührt. Diese Gründe müssen mit ornithologischen Daten belegt werden.“

Dem Senator für Bau und Umwelt liegen zur Zeit keine fachlichen Erkenntnisse vor, die zu einer von der Einschätzung der EU-Kommission abweichenden ornithologischen Bewertung der Gebiete führen würden. Soweit für die Bewertung der EU-Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie ausschließlich wissenschaftliche, ornithologische Begründungen heranzuziehen sind, liegen keine Gründe für eine Ablehnung der Einschätzung der EU-Kommission vor.

Der Senator für Bau und Umwelt wird die EU-Kommission umgehend mit den erforderlichen Unterlagen über die Entscheidung des Senats informieren, so dass diese endgültig und rechtsverbindlich eine Entscheidung im Sinne ihres Schreibens vom 10.7.02 treffen kann. Danach wären die zurück genommenen Flächen keine Vogelschutzgebiete mehr und für geplante Projekte in diesem Bereich bedürfte es keiner FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Für Projekte wie die geplanten Regattastrecke als Teil des Sportparks Grambke, die verbleibende Vogelschutzgebiete beeinträchtigen könnten, sollen zu gegebener Zeit die erforderlichen Verfahren und Ausgleichsmaßnahmen eingeleitet werden.

Gegenüber der ursprünglichen Abmeldung reduziert sich die Gesamtfläche der Vogelschutzgebiete von 7.361 Hektar auf 6892 ha (17 % der Landesfläche).

"Mit dieser Senatsentscheidung zeichnet sich endlich das Ende einer schier unendlichen Geschichte ab", so die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer. "Diese Entscheidung folgt dabei der schlichten Logik, dass nur das als Vogelschutzgebiet gemeldet werden sollte, was tatsächlich auch für den Vogelschutz relevant ist. Hier gibt es in Bremen auch nach der Rücknahme noch eine Fülle qualitativ hochwertiger Flächen."




Aus der heutigen Senatssitzung