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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Neue Förderungsmöglichkeiten für Naturschutzmaßnahmen durch Landwirte

23.05.2001

Die Europäische Union hat im Jahr 2000 ihre sogenannte „Agenda 2000“ beschlossen. Dieses Programm beinhaltet auch Regelungen zur Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Mitgliedstaaten mussten bis Ende 2000 z.B. Pläne für die Entwicklung der ländlichen Räume vorlegen. Dies hat auch Bremen getan. In diesem Zusammenhang hat der Senator für Bau und Umwelt für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Schwerpunkt Agrarumwelt- und Ausgleichsmaßnahmen die folgenden Förderrichtlinien für die Landwirtschaft in Bremen erlassen:

1. „Richtlinie über die Gewährung eines Erschwernisausgleiches zur Erhaltung und Sicherung der Flächen im Naturschutzgebiet Borgfelder Wümmewiesen“ und die „Richtlinie über die Gewährung eines Erschwernisausgleiches zur Erhaltung und Sicherung der Flächen in den Naturschutzgebieten „Westliches Hollerland“, „Werderland Teil 1“ und „Ochtumniederung bei Brokhuchting“:
In den vier genannten Naturschutzgebieten soll den von Bewirtschaftsungseinschränkungen betroffenen Landwirten auf Antrag eine jährliche Ausgleichszahlung gewährt werden. Diese beträgt in den Borgfelder Wümmewiesen bis zu 486 EURO pro Hektar, in den übrigen Naturschutzgebieten pauschal 200 EURO pro Hektar.
2. „Richtlinie zur Fortführung der Landwirtschaft in Gebieten mit spezifischen Nachteilen“:
In Naturschutzgebieten, besonders geschützten Biotopen und auf Flächen, die in Natura-2000-Gebieten liegen, ist es beabsichtigt, in Abhängigkeit von einzelvertraglichen Regelungen eine Förderung für eine Extensivierung der Nutzung und Pflege von Grünlandflächen zu zahlen. Die Höhe der Zuwendung berechnet sich nach einer Punktwerttabelle unter Berücksichtigung der konkreten Bewirtschaftungsverpflichtungen und beträgt bis zu 200 EURO je Hektar.
3. „Richtlinie des Senators für Bau und Umwelt über die Gewährung von Zahlungen für freiwillige Vereinbarungen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung von bestimmten Biotoptypen“
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um Maßnahmen insbesondere zum Schutz, Pflege und Entwicklung von natürlichen Lebensräumen in der Kulturlandschaft. Gefördert wird die naturschutzgerechte Bewirtschaftung und nutzungsintegrierte Pflege insbesondere von Biotopen im Sinne des § 22 a BremNatSchG. Gefördert werden bestimmte Pflegemaßnahmen, zu denen die Landwirte sich verpflichten müssen.

Bis zum 15. Juli 2001 sind bei dem Senator für Bau und Umwelt, Ansgaritorstr. 2, 28195 Bremen, die Anträge über die Gewährung eines Erschwernisausgleiches zur Erhaltung und Sicherung der Flächen im Naturschutzgebiet Borgfelder Wümmewiesen einzureichen.

Für alle übrigen Maßnahmen sind die Anträge bis zum 15. Juli 2001 bei der Hanseatischen Naturentwicklung GmbH, Langenstr. 52-54, 28195 Bremen, zu stellen. Bewilligungsbehörde für die Förderungen ist der Senator für Bau und Umwelt. Antragsvordrucke werden bei diesen Stellen und bei der Landwirtschaftskammer zu erhalten sein.

Auskunft erteilt der Senator für Bau und Umwelt, Große Weidestr. 4-16, 28195 Bremen, unter der Tel.-Nr. 361-6170