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Senatskanzlei

SSW meldet Insolvenz an / Senat erwartet tragfähiges Zukunftskonzept und sichert konstruktiven Beitrag zu

26.09.2002

Der Senat hat heute (26.9.02) zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Geschäftsführung der SSW Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Geschäftsführung, Gesellschafter und Banken sind nach intensiven Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Situation der Werft einen anderen Schritt nicht zulässt.


Bürgermeister Dr. Henning Scherf und Wirtschafts- und Häfensenator Hattig:

„Wir bedauern sehr, dass die Lage sich derart zugespitzt hat und die von der Geschäftsleitung der Lloyd-Werft für die SSW entwickelten Lösungsansätze bislang nicht die erhofften Erfolge gezeigt haben“. Bürgermeister Henning Scherf weiter: „Für die Stadt Bremerhaven, die gesamte Region, aber insbesondere für die betroffenen Beschäftigten und deren Familien ist dies eine bedrückende Nachricht. Mit dem Insolvenzverwalter müssen nun alle verbliebenen Chancen ausgelotet werden, um möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und die Ungewissheit der Kolleginnen und Kollegen möglichst schnell zu beenden.“


„In einem sehr schwierigen Wettbewerbsumfeld hat sich die unternehmensspezifische Situation der Werft strukturell und finanziell weiter verschärft. Die unternehmerische Verantwortung liegt jetzt beim Insolvenzverwalter. Er muss mit den Beteiligen prüfen, welche Perspektiven sich für die Werft noch eröffnen. Der Senat wird die weiteren Verhandlungen konstruktiv begleiten und prüfen, ob und in welchem Umfang Hilfe geleistet werden kann“, sagte Wirtschaftssenator Josef Hattig.


Erst vor rund drei Wochen hatte die Geschäftsführung der Lloyd-Werft sich bereit erklärt, im Rahmen einer Geschäftsbesorgung auch das Management der SSW zu übernehmen mit dem Ziel, gemeinsam mit den Gesellschaftern und Banken ein tragfähiges Zukunftskonzept zu erarbeiten und eine mögliche Insolvenz zu vermeiden. Dieser Versuch ist durch die heutige Entscheidung vorerst gescheitert. Der Senat geht jedoch davon aus, dass sich auch nach der jetzt eingetretenen Insolvenz Chancen für Umstrukturierungs-, und Auffanglösungen ergeben und durch den Insolvenzverwalter und die Beteiligten engagiert genutzt werden. Wie in der Vergangenheit ist der Senat auch jetzt zu konstruktiven Beiträgen bereit. Dabei sind die EU-rechtlich gesetzten Möglichkeiten allerdings zu beachten. Der erste zwingend erforderliche Schritt hierfür ist die Entwicklung eines tragfähigen Gesamtkonzepts, das nunmehr schnellst möglich unter der Federführung des Insolvenzverwalters erarbeitet werden muss.