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Der Senator für Inneres und Sport

Senator Mäurer: Abschiebehaft nur als letztes Mittel einsetzen

31.05.2013

Der Senator für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen hat mit einem neuen Erlass die Voraussetzung für die Anwendung der Abschiebehaft erschwert. So soll die Inhaftnahme von Personen, die abzuschieben sind, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besser gerecht werden und damit seltener zum Einsatz kommen.

In der Begründung zu dem Erlass weist der Senator darauf hin, dass mit der Abschiebehaft "eine besondere psychische Belastung der Betroffenen verbunden" sei. Deshalb dürfe diese "nur als letztes Mittel zur Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung" genutzt werden.

Nach dem Erlass ist eine Inhaftnahme als Ultima Ratio nach sorgfältigster Einzelfallprüfung zu sehen und auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken. So ist zu prüfen, ob nicht die Anordnung milderer Maßnahmen zur Vermeidung von Abschiebungshaft in Frage kommt. Solche Maßnahmen können u.a. die Erteilung von Meldeauflagen, die räumliche Beschränkung des Aufenthalts, die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Ausreiseberatung, die Vereinbarung von Sicherheitsleistungen oder Garantien durch Vertrauenspersonen darstellen. In jedem Haftantrag ist darzulegen, warum mildere Mittel zur Vermeidung von Abschiebungshaft nicht geeignet sind, den angestrebten Zweck zu erreichen.
Ein Haftantrag soll grundsätzlich für höchstens zwei Wochen gestellt werden. Ist es im Einzelfall erforderlich, eine Person länger als einen Monat in Haft zu nehmen, muss dies ausführlich begründet und der Senator für Inneres und Sport informiert werden.

Besonders schutzbedürftige Personen sind nicht in Haft zu nehmen. Dazu zählen Minderjährige, Menschen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, Schwangere, Alleinerziehende oder Eltern mit minderjährigen Kindern sowie Menschen mit ärztlich attestierten oder offensichtlichen psychischen Erkrankungen oder anerkannter Schwerbehinderung. Wenn eine Ausnahme von dieser Vorgabe notwendig wird und Minderjährige betroffen sind, ist der Senator für Inneres und Sport mit Übersendung des Haftbeschlusses zu unterrichten.

Zur Umsetzung des neuen Erlasses gehört auch die entsprechende Schulung der Personen in den Behörden, die die Haft beantragen können. Dies ist notwendig, da dieser Rechtsbereich sehr komplex und schwierig geworden ist.