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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ / Sozialsenatorin lehnt Anrechnung von Betreuungsgeld auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz-IV-Bezüge) ab

25.04.2012

Sozialsenatorin Anja Stahmann lehnt die von der Bundesregierung ins Gespräch gebrachte Anrechnung des geplanten Betreuungsgeldes auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialgeld strikt ab. „Ich sehe das als ungerechte Ungleichbehandlung von Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben.“ Außerdem habe sie „ganz große Zweifel daran, dass so ein Vorhaben überhaupt mit der Verfassung in Einklang zu bringen wäre.“ Anja Stahmann weiter: „Wenn sich die Bundesregierung schon nicht davon abbringen lässt, das Betreuungsgeld einzuführen, dann muss sie allen Eltern die Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung und Betreuungsgeld lassen. Sie darf diese Wahlfreiheit nicht auf Menschen in einer günstigeren Lebenslage beschränken.“

Unabhängig von dieser Debatte hält Anja Stahmann unverändert an ihrer Auffassung fest, dass das Betreuungsgeld „grundlegend falsch“ ist. „Das Betreuungsgeld nimmt ausgerechnet jenen Kindern die frühesten Startchancen, die vom Besuch einer Einrichtung am meisten profitieren“, sagte sie. CDU und CSU müssten endlich einsehen, „dass das Geld nur sinnvoll investiert ist, wenn es in den Ausbau der Kindertagesbetreuung fließt.“ Aus diesem Grunde will Anja Stahmann einen Bundesratsantrag aus Baden-Württemberg unterstützen, in dem die Nichteinführung des Betreuungsgeldes gefordert wird.

Das Betreuungsgeld soll gezahlt werden an Mütter und Väter, die ihre Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr zu Hause betreuen statt in einer Einrichtung.