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Der Senator für Finanzen

Senat für Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Spielautomaten

30.11.2010

Der Senat hat sich heute (30.11.2010) dafür ausgesprochen, die Vergnügungssteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit von 10 auf 20 Prozent zu erhöhen. Dadurch würden die Steuereinnahmen bei gleichbleibendem Spielbetrieb um circa 2,5 Millionen Euro steigen. Bürgermeisterin Karoline Linnert betont: „Der Senat hat sich bewusst für einen vergleichsweise hohen Steuersatz entschieden. Die Spielsucht ist ein ernstzunehmendes Problem. Es ist nicht einzusehen, warum der Staat möglichst attraktive Bedingungen für den Betrieb von Spielautomaten schaffen sollte. Wir wollen einer weiteren Zunahme von Spielautomaten und Spielhallen entgegenwirken.“ Berlin bereitet aktuell die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 20 Prozent vor, in Stuttgart und Chemnitz beträgt sie 18 Prozent.

Der Betrieb von Gewinnspielautomaten in Land Bremen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Zahl der Geräte stieg von 2006 bis 2009 um gut 30 Prozent. Aktuell steigen die Automatenzahlen weiter: 2009 waren es knapp 2.200 Geräte, jetzt sind es rund 2.700 Automaten. Die Zahl der Spielhallen wuchs um fünf Prozent – Tendenz steigend. Der Begriff „Daddelhallen“ verniedlicht eine besorgniserregende Entwicklung. Geldgewinnspielautomaten weisen ein hohes Suchtpotenzial auf. Bei drei Viertel aller Klienten und Klientinnen deutscher Suchtberatungsstellen steht das Spiel an Automaten im Mittelpunkt. Bei einem Viertel geht es um Glücksspiele in Spielbanken, Wetten und anderen Spielformen.

Die Vergnügungssteuer wird auf das Bruttoeinspielergebnis erhoben. Eine Erhöhung des Steuersatzes geht zu Lasten des Betreibers – nicht der Spieler, da die Höhe der Gewinnausschüttung gesetzlich vorgeschrieben ist (etwa 60 Prozent).

Im Anhang:
Grafik zur Anzahl der Gewinnspielautomaten (pdf, 2.3 KB)