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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

"Landeskrankenhausgesetz stellt Qualität in den Mittelpunkt"

Senatorin Rosenkötter weist Kritik der Krankenhausgesellschaft und der Krankenkassen zurück

27.10.2010

Die Bremer Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen haben in einem offenen Brief an die Gesundheitssenatorin weitgehende Kritik am Entwurf eines neuen Bremer Krankenhausgesetzes geübt.

„Die Kritik ist nicht nachvollziehbar. Wir stellen mit unserem Gesetzesvorschlag die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund und schaffen neue Voraussetzungen für die Investitionsförderung. Das ist weder bürokratisch noch wettbewerbsfeindlich. Im Gegenteil: Wir haben ein Maß an Regulierung gefunden, das die Spielräume für die Krankenhäuser erhält und die Qualitätsanforderungen im Sinne der Patientinnen und Patienten erhöht. Die Absicherung von Qualität wird damit für alle Krankenhäuser in gleicher Weise verbindlich. Das schafft erstmals gleiche Bedingungen für den Wettbewerb. Ich bin überzeugt, die Patientinnen und Patienten – auch die niedersächsischen, die ein solches Gesetz in der Tat nicht haben - werden das würdigen“, sagte Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter.

„Offenbar wurden unsere Veränderungen, die wir aufgrund der Stellungnahmen bereits eingearbeitet haben, nicht zur Kenntnis genommen. Anders ist diese Reaktion nicht zu erklären“, so Rosenkötter weiter. Die kritischen Kommentierungen seitens der Krankenkassen seien auch deshalb verwunderlich, da nichts davon in der schriftlichen Stellungnahme der Kassen zu dem Erstentwurf enthalten war. Dagegen habe die Bremer Krankenhausgesellschaft in ihrer Stellungnahme zu dem Erstentwurf zahlreiche Kritikpunkte vorgetragen, von denen ein erheblicher Teil bereits bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt wurde.

Der Entwurf für ein Bremer Krankenhausgesetz sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Investitionspauschale: Anstatt der Prüfung und Förderung von Einzelvorhaben sollen die Bremer Krankenhäuser Investitionspauschalen bekommen. Zur Ansparung für eine Baumaßnahme können die Beiträge auf nachfolgende Jahre übertragen werden. Das Verfahren zur Erlangung von Fördermitteln wird dadurch deutlich entbürokratisiert. Das Land stellt unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine Bürgschaft für Investitionsvorhaben zur Verfügung.
  • Patientenrechte: Jedes Krankenhaus soll einen unabhängigen Patientenfürsprecher berufen. Die Wahl dieser ehrenamtlichen Funktion erfolgt in der Deputation. Die Patientenfürsprecher/innen erstellen jährlich einen gemeinsamen Bericht für die Deputation.
    Zudem wird ein „Entlassungsmanagement“ zur Pflichtleistung eines Krankenhauses. Besonderes Augenmerk ist dabei auf behinderte, hochbetagte und /oder demente Patient/innen zu legen.
    Patient/innen sollen zukünftig außerdem einen Anspruch auf Aufklärung, Information und Transparenz im Behandlungsprozess, auf eine zeitnahe Dokumentation von Behandlung und Pflege sowie auf Selbstbestimmung bei Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen haben.
  • Qualitätsnormen und -sicherung: Die bisher schon bestehenden Regelungen der Hygieneverordnung sollen in das neue Krankenhausgesetz übernommen werden. Neu geregelt wird außerdem das sog. Facharztprinzip. Danach ist jedes Krankenhaus verpflichtet, eine 24-Stunden-Notfallbereitschaft von Fachärzt/innen sicherzustellen. Der Planungsausschuss kann allerdings Ausnahmen zulassen.
  • Die Zuweisung von Patient/innen gegen Entgelt wird verboten und der Krankenhausträger hat nach dem Gesetz Vorkehrungen zur Vermeidung von Korruption zu treffen.