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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Senat stimmt für Anhebung des Landesmindestlohns auf zwölf Euro

09.02.2021

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am Dienstag, 9. Februar 2021, entschieden, den Landesmindestlohn auf zwölf Euro je Stunde anzuheben. Damit setzt der Senat in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Zeichen für gute Beschäftigung und faire Entlohnung. Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, begrüßt die Entscheidung des Senats ausdrücklich: "Mit der Anpassung des Landesmindestlohns auf zwölf Euro setzt der Senat ein Signal gegen Niedrig- und Armutslöhne. Besonders wichtig ist mir, dass wir mit der Anhebung einem rentenfesten Mindestlohn ein Stück nähergekommen sind. Denn mein Ziel ist es weiterhin, dass Vollzeitbeschäftigte mit ihrem Verdienst den Anspruch auf eine auskömmliche gesetzliche Altersrente erwerben können."

Zukünftig soll der Landesmindestlohn an das Eingangsentgelt des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gekoppelt werden. "Dies ist ein vernünftiger Orientierungsmaßstab. Unser Ziel bleibt es aber, die Lücke zu einem Lohn, der eine armutsfeste Rente gewährleistet, weiter zu schließen. Wir sind auf dem richtigen Weg, haben das Ziel aber noch nicht erreicht. Mit der Erhöhung des Landesmindestlohns geben wir als Landesregierung einmal mehr ein wichtiges Signal für die Debatte um eine dringend notwendige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in der Bundesrepublik“, so Arbeitssenatorin Kristina Vogt. Durch die Koppelung entfällt künftig die Arbeit der Landesmindestlohnkommission. Dazu Kristina Vogt: "Ich danke den Mitgliedern sehr für ihre bisher geleistete Arbeit in der Kommission."

Der Landesmindestlohn stellt im Gegensatz zum Bundesmindestlohn keine generelle Lohnuntergrenze dar. Der Landesmindestlohn gilt etwa für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden. Auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind oder bei Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten, findet der Landesmindestlohn Anwendung. Allerdings setzt das Europarecht noch Grenzen. Sobald ein öffentlicher Auftrag ein gewisses Finanzvolumen überschreitet und europaweit ausgeschrieben werden muss, besitzt der Landesmindestlohn keine Gültigkeit.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de