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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Planfeststellungsbeschluss für Straßenbahnquerverbindung Ost erlassen

04.12.2020

Die zuständige Planfeststellungsbehörde der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat mit Beschluss vom 1. Dezember 2020 die Planunterlagen für die Querverbindung Ost zwischen den Straßenbahnlinien 2 und 10 und der Linie 1 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen mit den Änderungen und Ergänzungen in den Planunterlagen festgestellt. Die sogenannte Querverbindung Ost ist Bestandteil des 2014 von der Bürgerschaft beschlossenen Verkehrsentwicklungsplans 2025 (VEP) für Bremen. Geplant ist der Bau einer Straßenbahnstrecke ab dem Knotenpunkt Bei den drei Pfählen/Bennigsenstraße über die Bennigsenstraße, Stresemannstraße und Steubenstraße bis zur Linie 1 am Knotenpunkt Steubenstraße/Julius-Brecht-Allee.

Dazu Bremens Mobilitätsenatorin Dr. Maike Schaefer: „Diese Straßenbahnverbindung schafft eine umsteigefreie Verbindung von der Vahr/Blockdiek in die Östliche Vorstadt, über die auch die Innenstadt schneller erreicht werden kann. Damit bieten wir einen Anreiz, den klimafreundlichen ÖPNV mehr zu nutzen. Auch für die autofreie Innenstadt ist dies ein wichtiger Baustein.“

Die Länge der geplanten Verbindung beträgt etwa 1.360 Meter. Die Trasse wird zum überwiegenden Teil als eigenständiger Bahnkörper, größtenteils als Grüngleis, und nur an Engstellen als straßenbündiger Bahnkörper geführt. Für den Bau hat der Senat im März 2019 gut vier Millionen Euro aus bremischen Mitteln bewilligt. Der Großteil der Finanzmittel in Höhe von etwa 38 Millionen Euro kommt aus zweckgebundenen Fördermitteln für den ÖPNV vom Bund und vom Land Bremen.

Der Baubeginn ist für 2021 vorgesehen, die Inbetriebnahme soll 2024 erfolgen. Das baubegleitende Verkehrskonzept wird sowohl eine groß- als auch eine kleinräumige Führung von Umleitungsverkehren vorsehen. Die Umleitungsverkehre, die sich insbesondere durch die Sperrung der Eisenbahnunterführungen in der Steubenstraße ergeben, werden über Strecken geführt, die geeignet und in der Lage sind, diese Mehrverkehre aufzunehmen. Für eine Minderung der Verkehrslärmbelastung der betroffenen Anwohner/innen an den Umleitungsstrecken wird in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde baubegleitend eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer nachts festgesetzt.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen werden auf der Internetseite der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (www.bauumwelt.bremen.de nach ortsüblicher Bekanntmachung veröffentlicht. Den rund 100 Einwenderinnen und Einwendern wird der Beschluss direkt zugestellt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen erhoben werden.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de