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Der Senator für Inneres und Sport

Innenbehörde erlässt Verbotsverfügung gegen rechten Demonstrationsaufzug

21.10.2020

Die Innenbehörde hat gegen eine geplante Versammlung am kommenden Samstag (24. Oktober 2020) mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der überwiegend rechten und rechtsextremistischen Szene unter dem Titel "Kein Verbot für schwarz-weiß-rot" in der Bremer Innenstadt eine Verbotsverfügung erlassen. Die Verfügung wurde dem Versammlungsleiter bereits am Dienstag übersandt. Für die Demonstration war unter anderem auf der Internetseite der Partei "Die Rechte" geworben worden. Derzeit gibt es bundesweite Aufrufe zur Teilnahme an der Demo von diversen Landesverbänden der NPD sowie die Partei "Die Rechte". Dabei wird mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet. Aktuell sind zwei Gegendemonstrationen angemeldet.

In der Anmeldung des Organisators heißt es ausdrücklich, dass Fahnen mitgeführt werden, die überwiegend in den Farben schwarz-weiß-rot gehalten sein werden. Anlass der angemeldeten Versammlung ist der Erlass der Bremer Innenbehörde zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen vom 21.09.2020, der den Ordnungs- und Polizeibehörden aufgibt, dass bei dem Zeigen der in diesem Erlass aufgeführten Flaggen in der Öffentlichkeit stets eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zu prüfen ist. Dem Erlass liegt die Rechtsauffassung des Senats zugrunde, dass das öffentliche Zeigen der vom Erlass umfassten Flaggen regelmäßig eine nachhaltige Beeinträchtigung eines geordneten und friedlichen Zusammenlebens und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.

Innensenator Ulrich Mäurer dazu: "Das Versammlungsrecht ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut. Wenn aber eine so große Gruppe von rechtsextremistischen Demonstranten die zu ihrem Symbol gewordenen Flaggen schwenkt, erzeugt dies ein aggressives und einschüchterndes Klima. So eine als militanter Marsch wahrgenommene Demonstration wird zwangsläufig Bilder an die Schrecken vergangener totalitärer Regime wachrufen." Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Reichsflaggen in der Absicht schwenken würden, ihrer rechtsextremistischen Gesinnung Ausdruck zu verleihen, so Mäurer weiter.

Dabei gehe es bei der Demonstration nur vordergründig um eine Meinungskundgabe und damit um einen Protest gegen den Erlass. Vielmehr gehe es darum, rechtsextremistisches Gedankengut zu inszenieren und die Reichsflagge als neues gemeinsames rechtsextremistisches Symbol zu verfestigen.

Die Reichsflagge müsse als "Hakenkreuzflagge in coming" gesehen werden, heißt es in der Verbotsverfügung. Die Versammlung habe insgesamt "einen das friedliche Zusammenleben der Bürger und Bürgerinnen bedrohenden Charakter". Darüber hinaus gehe von der Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Konkret gefährdet seien die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung aus Artikel 3 Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes, heißt es weiterhin in der 23-seitigen Verbotsverfügung. Die Schaffung von Angsträumen zersetze die Grundvoraussetzungen demokratischer Gesellschaften.

Zudem, so Mäurer, bestünde durch den geplanten Aufzug und die ebenfalls angemeldeten Gegendemonstrationen die Gefahr der Auseinandersetzung zwischen den Gruppierungen. Auseinandersetzungen müssten jedoch in Bremen, das seit dem 8. Oktober 2020 als Corona-Risikogebiet gilt, schon aus Infektionsschutzgründen unterbunden werden. Bei jeder größeren Menschenmenge bestehe die latente Gefahr einer Ansteckung, weshalb auch aktuell Großveranstaltungen in Bremen nicht durchgeführt werden dürften. Mäurer: "Eine Interaktion zwischen Demonstranten, Gegendemonstranten und Polizisten muss unbedingt verhindert werden."

Nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz sei es als nahezu sicher zu bewerten, dass sich fast die gesamte gewaltorientierte linksextremistische Szene Bremens an den Protesten gegen den Aufzug beteiligen werde.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de https://www.inneres.bremen.de/