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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Erstausstattungspauschale für Bekleidung steigt

24.09.2020

Die Pauschalbeträge für die Erstausstattung mit Bekleidung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in besonderen Situationen werden von derzeit 277 auf bis zu 372 Euro angehoben. Das hat die Deputation für Soziales, Jugend und Integration heute (24. September 2020) beschlossen.

Nach Bundessozialhilferecht sind Bekleidungsgegenstände normalerweise aus dem Regelsatz der Sozialleistungen zu finanzieren. Die Pauschale für die Erstausstattung mit Bekleidung wird daher nur in besonderen Ausnahmefällen gezahlt, zum Beispiel nach einem Wohnungsbrand oder plötzlicher, starker Gewichtsveränderung durch eine Erkrankung. Die Erhöhung der Pauschale betrifft daher nur rund 50 Personen pro Jahr. Das Sozialressort rechnet mit jährlichen Mehrkosten von rund 4.000 Euro.

Der Anhebung liegen Preisermittlungen im regulären Warenangebot lokaler Händler sowie im Online-Handel zu Grunde. Die Pauschale ist nach dem Alter der Empfängerinnen und Empfänger gestaffelt. Danach ergibt sich für Kinder im Alter ab sieben Monate bis zu sechs Jahren ein Anspruch in Höhe von 342 Euro, für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ein Anspruch in Höhe von 364 Euro und darüber hinaus ein Anspruch in Höhe von 372 Euro.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport,
Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de