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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Möglichkeiten für Sporttreibende werden ausgeweitet

Bremen passt Corona-Verordnung an und erhöht die zulässige Teilnehmendenzahl von 30 auf bis zu 50 Personen

25.08.2020

Die zulässige Höchstzahl der Teilnehmenden beim Ausüben von Sport wird mit der vierzehnten Corona Verordnung von 30 auf 50 Personen erhöht. Diese Änderung hat der Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen (25. August 2020). Demnach ist Sport mit bis zu 50 Personen ohne Einhaltung des ansonsten geltenden Abstandsgebotes zulässig. Wie auch bisher ist es erforderlich, die Kontaktdaten der Sportausübenden zu erfassen.

"Mit der Änderung passen wir die Vorgaben der Verordnung an die aktuelle Situation an", so die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Anja Stahmann. "Wir schaffen damit auch die Grundlage für einen gemeinsamen Spielbetrieb mit Niedersachsen. Die Sporttreibenden und Verbände handeln sehr verantwortungsbewusst während der Pandemie, so dass auch die derzeit wieder steigenden Infektionszahlen nicht gegen eine Änderung sprechen."

Die Sporttreibenden und Verbände müssen auch weiterhin Hygienekonzepte erstellen bzw. die bestehenden Konzepte einhalten sowie die Vorgaben der Corona-Verordnung beachten. Frau Senatorin Stahmann abschließend: "Mit jeder Lockerung zieht sich der Staat zurück, und es wächst die Eigenverantwortung des Einzelnen. Wichtig ist und bleibt, dass alle Menschen achtsam handeln und in ihrem Alltag die grundlegenden Verhaltensregeln einhalten: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen."

Mehr zum Thema: https://www.bremen.de/corona

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de Im Web: https://www.soziales.bremen.de/