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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Mehrfache schwere Brandstiftung in der Erstaufnahme für Geflüchtete

Senatorin Stahmann mahnt dringend Rückkehr zu legitimen Formen des Protests an

24.04.2020

Wegen mehrfacher schwerer Brandstiftung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Vegesack ist jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet worden. Wiederholt waren in der Nacht sowie am heutigen Tage (24.04.2020) Papierkörbe in Sanitäranlagen in Brand gesetzt worden. In der Einrichtung leben derzeit 370 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter auch Frauen mit kleinen Kindern. „Bei allem Verständnis für den Protest einer Bewohnergruppe gegen die Unterbringung in Vegesack, hier ist die Grenze des legitimen Protests klar überschritten“, sagte Senatorin Stahmann. „Hier stehen Leib und Leben einer großen Zahl von Menschen unmittelbar auf dem Spiel.“ An die Täter appellierte sie dringend: „Hören Sie sofort auf damit!“

Die Brandstiftung könne insbesondere deshalb verhängnisvolle Folgen haben, weil seit längerer Zeit Fehlalarme mit Handmeldern ausgelöst werden, teils mehrfach in der Nacht. „Inzwischen kann man die Bewohnerinnen und Bewohner immer schwerer dazu bewegen, das Gebäude bei Feueralarm zu verlassen“, sagte Senatorin Stahmann. „Das hätte fatale Folgen, wenn sich ein Feuer nicht mehr rechtzeitig löschen lässt.“

Die Brandstiftungen wurden offenbar in voller Absicht zeitlich und räumlich so abgepasst, dass die Sicherheitskräfte bei ihren regelmäßigen Rundgängen den jeweiligen Bereich gerade verlassen hatten.

Um die Sicherheit zu erhöhen, werden nun in allen Fluren zusätzliche Sicherheitskräfte eingesetzt. Bewohnerinnen und Bewohner werden auch von dem Mitarbeitenden direkt aufgeklärt.

Senatorin Stahmann hofft nun auf baldige Ermittlungserfolge durch die Polizei. Wer ein Feuer in einem Gebäude legt, in dem sich Menschen aufhalten, sieht sich dem juristischen Vorwurf der schweren Brandstiftung ausgesetzt. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, wird die Straftat als besonders schwere Brandstiftung gewertet. Die Mindeststrafe liegt bei zwei Jahren. Wenn durch die Brandstiftung ein Mensch in Lebensgefahr kommt, liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren.

Senatorin Stahmanns dringender Appell an den oder die Täter: „Lassen Sie es nicht so weit kommen. Nichts gibt Ihnen das Recht, Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einem solchen Risiko auszusetzen.“

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de