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Der Senator für Finanzen

Verlässliche Zuwendungen auch in Corona-Zeiten

24.03.2020

Seit dem 18. März und noch bis 19. April 2020 sind u.a. diverse Aktivitäten in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten sowie Begegnungsstätten und –treffs für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Jugendliche, Mütter, Familien, Kinder etc. geschlossen. Empfänger öffentlicher Zuwendungen, deren Projekte durch die Folgen des Coronavirus nicht durchgeführt werden können oder nicht mehr die ursprünglich erwarteten Gästezahlen erreichen, müssen keine Kürzungen der staatlichen Förderungen befürchten. Die Zuwendungen werden weiter ausgezahlt - das hat der Senat auf seiner heutigen Sitzung (24. März 2020) beschlossen.

Finanzsenator Dietmar Strehl betont: „Wir wollen sicherstellen, dass die Vereine, Institutionen und Einrichtungen ihre Fixkosten wie Mieten und Gehälter sowie vertraglich bereits zugesagte Leistungen für Honorarkräfte bezahlen können. Viele von ihnen mussten schließen. Die Einnahmen brechen wie beim Handel weg und laufende Kosten müssen beglichen werden. Damit bewährte Angebote im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich später wieder zur Verfügung stehen, werden die Zuwendungen im gewohnten Umfang überwiesen und nicht gekürzt.“

Projekte, die für Termine nach dem 19. April 2020 geplant sind, sollen weiter vorbereitet werden. Bei der Planung sollen alternative Termine berücksichtigt werden, falls die vom Ordnungsamt verfügten Schließungen über den 19. April 2020 hinausgehen sollten.

Die im Zusammenhang mit den Zuwendungen stehenden Ausgaben sollen auf ein Minimum beschränkt werden. Die Zuwendungsempfänger werden aufgefordert, bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit Kurzarbeit zu beantragen. Sofern der Zuwendungsempfänger Kurzarbeitergeld bis zur Höhe der üblicherweise im Bewilligungsbescheid anerkannten Vergütung aufstockt, führt dies nicht zu einer Reduzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Beschäftigte der Zuwendungsträger, die aktuell in ihren Einrichtungen, Vereinen und Institutionen nicht sinnvoll eingesetzt werden können, sollen möglichst in Bereichen eingesetzt werden, wo aufgrund der Pandemie dringend zusätzliches Personal benötigt wird. Dietmar Strehl appelliert an die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger: „Überlegen Sie, welche Qualifikationen Ihre Beschäftigten haben. Wenn sie beispielsweise durch Schließungen nicht arbeiten können aber wollen, melden Sie sich mit den entsprechenden Informationen bei den für Sie zuständigen Dienststellen und fragen nach alternativen Einsatzmöglichkeiten. Wir alle müssen helfen, wo immer Hilfe benötigt wird.“

Gebühren
Außerdem hat der Senat heute beschlossen, dass Gewerbetreibenden aufgrund der Einschränkungen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit vorübergehend Gebühren gestundet oder erlassen werden können. Alle Formen der Gebühren können hiervon erfasst sein. Darüber hinaus können beispielsweise wegen ausfallender Veranstaltungen oder behördlich angeordneter Betriebsschließungen bereits festgesetzte Gebühren ganz oder teilweise erlassen werden (wenn z.B. die der Gebührenfestsetzung zugrundeliegende Leistung ganz oder überwiegend entfällt - z.B. öffentliche Flächen nicht genutzt werden). Die Gewerbetreibenden und sonstige Institutionen werden gebeten, bei der Stelle, die die Gebühren festsetzt, einen Antrag auf Stundung oder Erlass zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de