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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat beschließt knapp 1,4 Millionen Euro Unterstützung für ÖPNV

Nachtlinienzuschlag für BSAG-Linien entfällt ab 1.1.2020 – Preis für Stadtticket bleibt auch 2020 konstant – JobTicket für Firmenkunden wird attraktiver

12.11.2019

Der Bremer Senat hat heute (12.11.2019) erste Beschlüsse gefasst, um die Tarifstruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sozial zu verbessern. Der Nachtlinienzuschlag wird für alle BSAG-Linien ab 1.1.2020 abgeschafft. Davon profitieren insbesondere junge Menschen, die häufig nachts unterwegs sind und bislang einen Zuschlag von 1,00 Euro je Fahrt zahlen mussten. Weiterhin soll das Stadtticket wie bereits im Jahr 2019 im Preis konstant gehalten werden. Auch im Jahr 2020 wird es 38,90 Euro pro Monat für Erwachsene und 30,30 Euro pro Monat für Kinder und Jugendliche kosten. Damit sollen finanziell schlechter gestellte Menschen vor den Auswirkungen weiterer Preiserhöhungen geschützt werden. Für die beiden genannten Maßnahmen stellt der Bremer Senat 360.000 Euro im Jahr 2020 und 1,0 Millionen Euro im Jahr 2021 zur Verfügung.

„Die Abschaffung des BSAG-Nachtlinienzuschlages ist ein erster Schritt, um das ÖPNV-Angebot im Rahmen der Gesamtstrategie des Senats attraktiver zu gestalten. Weitere Optionen zu einem 365-Euro-Jahresticket oder zu einem ticketlosen ÖPNV sollen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie im kommenden Jahr erarbeitet werden“, sagt Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, ergänzt: „Das Stadtticket erleichtert vielen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ich bin froh, dass wir den allgemeinen Anstieg der Ticket-Preise nun zum zweiten Mal in Folge für Bremerinnen und Bremer abfedern können, die mit jedem Cent rechnen müssen.“

Als weitere Maßnahme zur Stärkung des ÖPNV wird das JobTicket zur Gewinnung neuer Firmenkunden attraktiver gestaltet. Ebenfalls vom 1. Januar an können sich beliebig viele Unternehmen zusammenschließen und die Mindestabnahmemenge pro Vertrag wird von derzeit 50 JobTickets auf 20 gesenkt. VBN-Geschäftsführer Rainer Counen: „So haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen die Möglichkeit, in den Genuss eines günstigeren Angebotes zu kommen. Von Vorteil für Unternehmen ist außerdem die geänderte steuerliche Rechtslage, nach der JobTickets nicht mehr als geldwerter Vorteil zu versteuern sind.“

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de