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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen fördert den Ersatz von Ölheizkesseln und Elektroheizungen

08.04.2019

Wer seinen alten Ölheizkessel durch eine energieeffizientere und klimaschonendere Alternative ersetzen möchte, kann jetzt Zuschüsse des Umweltsenators dafür beantragen. Auch der Ersatz von Elektroheizungen durch umweltfreundlichere Heizungssysteme wird weiterhin finanziell gefördert.
Die Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln und von Elektroheizungen können Privatpersonen als Gebäudeeigentümer, Mieter und Pächter sowie Unternehmen, die vertraglich die Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes übernommen haben (sogenannte Contractoren), beantragen.

Gefördert wird der Ersatz von Ölheizkesseln durch eine Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärme, durch Gas-Brennwerttechnik in Kombination mit solarthermischer Warmwasserbereitung oder solarthermischer Heizungsunterstützung sowie durch Heizkessel auf Basis von Holzpellets oder Holzhackschnitzeln.

Wichtig zu wissen: Die Bremer Förderung für Solarthermie-Anlagen sowie für Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel kann nur in Anspruch genommen werden, wenn zuvor auch ein Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für diese Anlagen gestellt wurde und eine Förderzusage dafür vorgelegt wird. Anerkannt werden Förderzusagen, für die ab dem 1. April 2019, das heißt ab Inkrafttreten der Bremer Förderrichtlinie, beim BAFA ein Förderantrag gestellt wurde. „Mit der kombinierten Förderung wollen wir spürbare finanzielle Anreize für den Umstieg auf klimaverträglichere Formen der Wärmeversorgung geben und zugleich Fördermittel des Bundes nach Bremen holen“, betont Umweltsenator Dr. Joachim Lohse. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz wird gleichzeitig vom Umweltsenator, von den Stadtwerken Bremen (swb) sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch Zuschüsse gefördert.

Der Ersatz von elektrischen Raumheizungen wird gefördert, wenn stattdessen Gebäudezentralheizungen eingebaut werden und die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzt und in die Zentralheizung integriert wird. Eine neue Zentralheizung muss entweder mit erneuerbaren Energien, mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung, Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärme oder mit Gas betrieben werden.
Wird ein alter Ölheizkessel oder eine alte Elektroheizung durch eine der geförderten Alternativen ersetzt, können die mit der Wärmeversorgung eines Gebäudes verbundenen CO2-Emissionen erheblich gesenkt werden. „Die beiden Förderprogramme leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, so Umweltsenator Lohse.

Nähere Informationen zu den beiden Förderprogrammen sowie zu den Förderprogrammen des Bundes erteilt die swb in ihren Kundencentern in Bremen, Sögestraße 59-61, Telefon (0421) 359 2658, oder in Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Straße 49, Telefon (0471) 477-2222.

Die swb hat auch die Bearbeitung der Förderanträge für beide Förderprogramme übernommen und stellt die Förderrichtlinien und Antragsunterlagen bereit. Beides kann auch auf der Internetseite des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr www.bauumwelt.bremen.de/info/oelheizung heruntergeladen werden.