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Senatskanzlei

Senat will Abschaffung des Optionszwangs

04.05.2010

Bessere Chancen im Bundesrat für die Aufhebung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsgesetz als im Jahr 2008 sieht Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen für die Sitzung am Freitag dieser Woche. Böhrnsen: „Der Optionsregelung für Kinder ausländischer Eltern zwingt hier geborene junge Menschen, sich mit 18 Jahren zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Das ist integrationspolitisch ein Hemmnis und gehört abgeschafft.“ 2008 hatte Bremen schon einmal einen Anlauf im Bundesrat genommen, es fehlte aber die Zustimmung der unionsregierten Länder. Jens Böhrnsen: „Die Debatte um Integration ist auch in der Union angekommen, wie die Berufung einer muslimischen Ministerin in Niedersachsen gezeigt hat. Deshalb hat Bremen zusammen mit Berlin und Brandenburg den Antrag auf Einbringung eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes wieder auf die Tagesordnung gesetzt und heute im Senat Zustimmung beschlossen.“

Mit dem Jahr 2008 ist die Optionspflicht erstmalig praktisch wirksam geworden, weil die ersten betroffenen Kinder ausländischer Eltern volljährig wurden und sich somit entscheiden mussten. Jens Böhrnsen: „Den Kindern ausländischer Eltern wurde damit versagt, neben der deutschen auch die über die Eltern erworbene Staatsbürgerschaft zu behalten. Das trifft vor allem die türkische Bevölkerung. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in vielen anderen Fällen überhaupt kein Problem. Deshalb sollten wir das bürokratische Monstrum „Optionszwang“, das in den nächsten Jahren in Deutschland Hunderttausende auf die Ämter zwingt, schleunigst abschaffen. Den jungen Menschen bleiben heftige Loyalitäts- und Identitätskonflikte erspart.“