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Der Senator für Finanzen

Stabile Entwicklung der Steuereinnahmen – Bremer Finanzressort veröffentlicht Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung

26.10.2018

Die Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung für das Land Bremen sind stabil und liegen insgesamt über denen der Prognose vom Mai 2018. Der Einnahmezuwachs liegt bei 28 Millionen Euro, für das Jahr 2019 prognostizieren die Steuerschätzenden jedoch nur noch einen Zuwachs von sechs Millionen Euro gegenüber den Werten der Schätzung vom Mai 2018. In den Einnahmesteigerungen enthalten sind neben den Steuereinnahmen auch Mittel aus dem Länderfinanzausgleich und aus den Bundesergänzungszuweisungen. Damit liegen die Ergebnisse des Landes Bremen im Bundestrend. Für die Jahre 2020 bis 2023 nimmt der Arbeitskreis Steuerschätzung eine positive Entwicklung an.

Ergebnisse der beiden Kommunen
Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Städte Bremen und Bremerhaven fallen unterschiedlich aus. Während im Herbst 2018 für Bremerhaven gegenüber der Schätzung vom Mai Einnahmestabilität mit einem leichten Plus vorliegt (+1,0 Mio. Euro) werden für 2019 und die Folgejahre leicht rückläufige Einnahmen gegenüber der Schätzung Mai 2018 (2019: -1,7 Mio. Euro) erwartet.

Für die Stadt Bremen ergibt sich ein etwas anderes Bild: Gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2018 fallen die Einnahmen um 13,7 Millionen Euro geringer aus. Maßgeblich hierfür ist eine abgesenkte Prognose der Gewerbesteuer, die weniger stark wächst, als noch im Mai angenommen.

Finanzsenatorin Karoline Linnert kommentiert: "Das Gesamt-Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung ist für Bremen in Ordnung: Dass unsere Steuereinnahmen stabil sind, ist ein positives Zeichen, unser Haushalt steht auf soliden Füßen. Bremen ist aber nach wie vor Haushaltsnotlageland. Um weiterhin auf dem Sanierungspfad zu bleiben, ist auch 2019 weiterhin Haushaltsdisziplin erforderlich. Entsprechend gibt es in Bremen keinen Spielraum für Steuersenkungen."

Gemäß der Konsolidierungsvereinbarung setzen die Zahlen der jeweiligen Mai-Prognose den verbindlichen Haushaltsrahmen für das Folgejahr. Das zulässige strukturelle Defizit für 2019 steht deshalb seit Mai 2018 fest, das für 2020 wird auf Grundlage der Mai-Schätzung 2019 bestimmt.

Die jeweils zwischen den Mai-Steuerschätzungen liegenden Herbststeuerschätzungen geben Hinweise auf Trends und berücksichtigen aktuelle Entwicklungen im Jahresverlauf.

Im Anhang:
Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung 2018 für Land und Stadtgemeinde Bremen sowie für die Stadt Bremerhaven (pdf, 67.3 KB)