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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Franziska Giffey startet Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen - Hilfen für betroffene Frauen werden ausgebaut

18.09.2018

Der „Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Arbeit aufgenommen. Er ist ein wichtiger Baustein des von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“. Ziel der Zusammenarbeit ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Bei Gewalt gegen Frauen, insbesondere häuslicher Gewalt handelt es sich auch in der heutigen Gesellschaft nicht um Einzelfälle: In Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Im Jahr 2016 wurden fast 110.000 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Delikten – darunter Mord, Totschlag, Körper-verletzung, Bedrohung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung durch ihre Partner oder Ex-Partner. Und das sind nur die Taten, die bei der Polizei angezeigt wurden. Diesen Frauen müssen wir helfen, der Gewalt zu entkommen. Es geht darum, dass wir für die betroffenen Frauen konkret etwas verbessern und Hilfestrukturen vor Ort stärken, die langfristig tragen. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.“

Neben dem Bund sind am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen auch alle
16 Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Die Bremer Frauensenatorin und amtierende Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister (GFMK), Anja Stahmann, erklärte: „Für viel zu viele Frauen ist die häusliche Umgebung alles andere als ein sicherer Ort. Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt darf aber an der Haustür nicht enden. Die Versorgung mit Frauenhäusern ist zudem nicht in allen Regionen der Bundesrepublik gleichermaßen gesichert, und die Finanzierung der Aufenthalte nicht für alle Frauen geklärt. Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss also dringend weiter ausgebaut werden.“ Als amtierende Vorsitzende der GFMK hatte Senatorin Stahmann das Thema Schutz vor Gewalt in einem Leitantrag vorgelegt, dem die Länder gefolgt sind.

Für die kommunalen Spitzenverbände unterstrich Bürgermeisterin Sonja Leidemann aus Witten, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung des Deutschen Städtetages: „In Not geratene Frauen brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe und einen direkten Ansprechpartner vor Ort. Beispielsweise geht es darum, die Anzahl der vorhandenen Frauenhäuser und die zur Verfügung stehenden Plätze deutlich zu erhöhen. Um flächendeckend Hilfsangebote bereitzustellen für von Gewalt betroffene Frauen, müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Dafür ist der Runde Tisch ein guter Anfang.“

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen.

Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht derzeit 5,1 Millionen Euro dafür vor. Im Jahr 2020 sollen 30 Millionen Euro durch den Bund dafür zur Verfügung gestellt werden.

Dass ein Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen einberufen wird, ist im Koalitionsvertrag verankert. Zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Zu erarbeiten sind außerdem die Eckpunkte für das Bundesförderprogramm und die Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen im Notfall, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung.

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.