Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Beschluss des Landesteilhabebeirats: Der diskriminierenden Ausgrenzung behinderter Schülerinnen und Schüler müssen Grenzen gesetzt werden

Sonstige

Beschluss des Landesteilhabebeirats: Der diskriminierenden Ausgrenzung behinderter Schülerinnen und Schüler müssen Grenzen gesetzt werden

Pressemitteilung des Landesteilhabebeirats der Freien Hansestadt Bremen:

12.04.2018

Auf seiner Sitzung des "Gesamten Beirats" am heutigen Donnerstag, 12. April 2018, hat der Landesteilhabebeirat auch die Verwaltungsgerichtsklage des Gymnasiums Horn gegen die Senatorin für Bildung behandelt. Der vorliegende Beschluss wurde von den stimmberechtigten Mitgliedern auf der Sitzung einstimmig (bei einer Enthaltung) verabschiedet.

"Wir, die stimmberechtigten Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen und ihrer Angehörigen im Landesteilhabebeirat, haben mit großer Bestürzung und Befremden die Weigerung des Gymnasiums Horn zur Kenntnis nehmen müssen, Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung aufzunehmen und zu unterrichten.
Diese Weigerung verletzt die Rechte behinderter Menschen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und steht im Widerspruch zum Bremischen Schulgesetz, wonach alle Schulen dazu verpflichtet sind, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Die Entscheidung des Gymnasiums Horn ist eine diskriminierende Ausgrenzung behinderter Schülerinnen und Schüler."

Die Erfahrungen am Gymnasium Vegesack und dem Gymnasium Links der Weser belegten, dass die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung an Gymnasien mit ihrem gesetzlichen Auftrag vereinbar ist, in einem achtjährigen Bildungsgang zum Abitur zu führen.

Der Landesteilhabebeirat fordert die Schulleitung daher auf,

  • die gegen die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückzunehmen,
  • sich bereit zu erklären, auch Schülerinnen und Schüler mit dem genannten Förderbedarf aufzunehmen und
  • sich mit dem Bildungsressort über die notwendigen Ressourcen sowie die erforderliche konzeptionelle Unterstützung zu verständigen.

Darüber hinaus werden die in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Fraktionen aufgefordert, bei ihren Verhandlungen über die Verlängerung des Bremer Schulkonsens auch Maßnahmen zu verabreden, welche die Inklusion im Sinne einer gleichberechtigen Teilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler ausnahmslos für alle Schulen absichern und weiterentwickeln.

Der Vorsitzende des Landesteilhabebeirats, Dr. Joachim Steinbrück erklärt zu diesem Beschluss: "Der Auftrag an Bremens Schulen aus dem Schulgesetz ist eindeutig: Sie müssen sich zu inklusiven Schulen entwickeln. Dies in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung in Frage zu stellen, ist ausgrenzend und diskriminierend. Ich bin gern bereit, das Gymnasium Horn darin zu unterstützen, die notwendige Ausstattung und konzeptionelle Unterstützung für die Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler mit kognitiven Beeinträchtigungen zu bekommen. Die Weigerung, diese Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, ist für mich hingegen nicht akzeptabel."

Hintergrund zum Landesteilhabebeirat
Gemäß Bürgerschaftsbeschluss wurde von Juli 2012 bis Oktober 2014 durch den Temporären Expertinnen- und Expertenkreis ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK im Land Bremen erarbeitet. Im Dezember 2014 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen und die Einrichtung des Landesteilhabebeirats beschlossen. Nach dem Senatsbeschluss soll der Landesteilhabebeirat vor allem die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen begleiten.

Im Landesaktionsplan sowie im Senatsbeschluss wurde festgelegt, dass sich der Teilhabebeirat aus Mitgliedern und Gästen zusammensetzt. Nach der in der konstituierenden Sitzung beschlossenen Geschäftsordnung, kommt der Teilhabebeirat mindestens drei Mal jährlich zusammen.
Vorsitzender des Gremiums ist der Landesbehindertenbeauftragte. Die Geschäftsstelle des Beirats ist an der Dienststelle des LBB angegliedert.

Der Landesteilhabebeirat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen (nach §12 Absatz 4 BremBGG, die klageberechtigten Verbände): Landesverband der Gehörlosen Bremen e.V., Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V., SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen, Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e.V., Lebenshilfe Bremen e.V., Sozialverband Deutschland e.V. - Landesverband Bremen), die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, der Landesverband der Psychiatrieerfahrenen, der Bundesverband Kleinwüchsiger Menschen und der Inklusionsbeirat Bremerhaven.
Darüber hinaus nehmen als ständige, beratende Mitglieder die Senatsressorts an den Sitzungen teil.

Ansprechpersonen für diese Meldung:

Dr. Joachim Steinbrück, Vorsitzender des Landesteilhabebeirats der Freien Hansestadt Bremen
Tel.: 361-18181
Mail: office@lbb.bremen.de

Kai Baumann
Leiter der Geschäftsstelle des Landesteilhabebeirats der Freien Hansestadt Bremen
Tel.: 0421-361-42161
Mail: kai.baumann@lbb.bremen.de

Kai J. Steuck
Büro des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Tel.: 0421-361-18207
Mail: kai.steuck@lbb.bremen.de