Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Besserer Datenschutz durch einheitliche EU-Regeln - Senat beschließt Entwurf eines Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Der Senator für Finanzen

Besserer Datenschutz durch einheitliche EU-Regeln - Senat beschließt Entwurf eines Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

30.01.2018

Der Bremer Senat hat heute (30. Januar 2018) den Entwurf eines Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle Landesgesetze an die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Bislang waren die allgemeinen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen der Freien Hansestadt Bremen im Bremischen Datenschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz wird zukünftig durch das Ausführungsgesetz ersetzt.

„Es ist gut, dass sich die EU-Länder auf einheitliche Standards geeinigt haben. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten haben damit weitgehende Informationsrechte über den Umgang mit ihren Daten. Datenmissbrauch kann extrem teuer werden“, erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert. Das Bremische Datenschutzgesetz wird schlanker, da viele Standards bereits in der EU-Verordnung geregelt sind. Der Entwurf umfasst nur noch 26 Paragraphen (bisher 40 Paragraphen). In dem Entwurf wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle öffentlichen Stellen geschaffen. Für den nicht-öffentlichen Bereich gelten die EU-Datenschutzgrundverordnung und das ebenfalls novellierte Bundesdatenschutzgesetz.

„Es gibt keine Abstriche beim bisher geltenden Bremer Datenschutz. Die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger werden umfangreicher und die Informationspflichten öffentlicher Stellen ausgedehnt“, betont Karoline Linnert. Dort, wo Auskunfts- und Informationspflichten wie bisher eingeschränkt bleiben, um z.B. die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nicht zu gefährden, bestehen für die Verwaltung entsprechende Dokumentationspflichten für das Absehen von der Unterrichtung. Die Information unterbleibt auch nur soweit und lange dies unbedingt erforderlich ist. Letztendlich ist der Betroffene also über die Datenverarbeitung zu informieren. „Und das ist wiederum gut für die Bürgerinnen und Bürger und die Demokratie. Ein transparent mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger agierender Staat stärkt das Vertrauen in ihn.“
Der Gesetzesentwurf wird der Bremischen Bürgerschaft zur Beschlussfassung zugeleitet. Das letzte Wort hat das Parlament.