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Der Senator für Finanzen

Länderübergreifende Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung wird ausgebaut

17.10.2017

Der Senat hat heute (17. Oktober 2017) beschlossen, den Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den anderen norddeutschen Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der Bremischen Bürgerschaft zur Ratifizierung vorzulegen. Die Länder hatten bereits Ende September eine arbeitsteilige IT-Verfahrensbetreuung in der Steuerverwaltung beschlossen und hierzu einen Staatsvertrag zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die jeweiligen Steuerverwaltungen unterzeichnet.

Hintergrund der Intensivierung der Zusammenarbeit ist die bevorstehende Einführung zahlreicher neuer IT-Verfahren. Schon jetzt arbeiten die Steuerverwaltungen der 16 Bundesländer mit dem Ziel zusammen, bundesweit einheitliche Software für das Besteuerungsverfahren zu entwickeln. Die daraus resultierenden weitgehend identischen Verpflichtungen legen eine länderübergreifende Kooperation auch bei der Betreuung der einheitlichen Verfahren nahe, um durch ein arbeitsteiliges Vorgehen die vorhandenen Personalressourcen besser nutzen zu können.

Das Vorhaben war im Jahr 2014 von den Finanzstaatssekretären und Finanzstaatsräten der norddeutschen Länder initiiert worden, um eine effektive und auch qualitativ hochwertige Betreuung der IT-Verfahren auf Dauer zu gewährleisten. Mit dem Abschluss des Staatsvertrages ist dafür die Rechtsgrundlage geschaffen.

"Die norddeutschen Länder betreiben bereits seit vielen Jahren bei Dataport erfolgreich ein gemeinsames Rechenzentrum für die Verarbeitung der Steuerdaten. Nun soll daraus eine noch engere Zusammenarbeit auch beim Einsatz und Betrieb der einheitlichen Verfahren entstehen", erläutert Finanzstaatsrat Henning Lühr. "Deshalb soll zukünftig das Spezialwissen für ein IT-Verfahren in einem Land gebündelt und für alle beteiligten Länder wechselseitig genutzt werden. Damit müssen nicht mehr alle norddeutschen Länder das Personal zu sämtlichen IT-Verfahren bereithalten, sondern können ihr Knowhow auf bestimmte Verfahren konzentrieren. Nach dem Prinzip "Einer für Alle" kann so die Effektivität der Steuerverwaltung auch bei Einführung neuer Verfahren in Zukunft sichergestellt werden."

Der IT-Einsatz ist in der bremischen Steuerverwaltung mittlerweile nicht mehr weg zu denken. Rund 1350 PC-Arbeitsplätze, rund 450 Notebooks und rund 160 Server werden in Bremen durch den IT-Dienstleister Dataport betreut.