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Der Senator für Inneres und Sport

Gleichgeschlechtliche Eheschließungen voraussichtlich ab Herbst in Bremen möglich

Innensenator Mäurer: „Entscheidung war überfällig“

30.06.2017

Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag, 30.6.2017) mehrheitlich dafür gestimmt, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Das Gesetz muss jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Erst drei Monate später wird es dann in Kraft treten. „Es wird somit noch bis zum Herbst dauern, bis wir gleichgeschlechtliche Ehen in Bremen und anderswo trauen können“, so Innensenator Ulrich Mäurer. Zugleich betonte Mäurer: „Nachdem die Ehe für schwule und lesbische Paare seit Längerem schon von Irland bis Israel möglich ist, war die heutige Entscheidung überfällig. “ Gleichgeschlechtlichen Paaren war in Deutschland bis jetzt die Ehe verwehrt. Seit 2001 konnten sie lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, in der sie im Vergleich zur Ehe gleiche Pflichten, nicht aber gleiche Rechte besaßen, vor allem hinsichtlich des Adoptionsrechts.

In Bremen-Stadt leben nach Schätzungen des Standesamtes Bremen aktuell rund 900 gleichgeschlechtliche Paare, die sich in der Vergangenheit in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft miteinander verbunden haben. Eine Neueintragung der Lebenspartnerschaft ist mit der heutigen Entscheidung im Bundestag mit Inkrafttreten des Gesetzes dann nicht mehr möglich. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben jedoch bestehen, es sei denn die Betroffenen möchten sie in eine Ehe umwandeln. Dies erfolgt durch eine persönliche Erklärung beider Partner vor dem Standesbeamten bei gleichzeitiger Anwesenheit. Wichtig: Bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe bleibt immer der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend. Es ist also nicht notwendig, sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes die Lebenspartnerschaft umzuwandeln, außer das Paar beabsichtigt z.B. ein Kind zu adoptieren.

Die Gebühr für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe steht noch nicht fest, wird aber voraussichtlich unter der Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung (ohne Auslandsbezug) von 44 Euro liegen.