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Der Senator für Finanzen

300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe zum sechsten Mal in Folge gesichert

Senat beschließt Bericht für Stabilitätsrat

25.04.2017

Bremen ist auch in 2016 auf Konsolidierungskurs geblieben. Der heute (25. April 2017) vom Senat beschlossene Sanierungsbericht belegt die Einhaltung der Vorgaben des Stabilitätsrates. "Die 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe von Bund und Ländern für 2016 sind damit gesichert", erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. "Bremen bleibt vertragstreu und erhält zum sechsten Mal in Folge die Konsolidierungshilfe, insgesamt sind das dann 1,8 Milliarden Euro. Unsere Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung zahlen sich aus."

Der Haushaltsabschluss 2016 hat ein Minus von 294 Millionen Euro ergeben (ohne Konsolidierungshilfe). Das letzte Wort über die Freigabe der Konsolidierungshilfe für 2016 hat der Stabilitätsrat, der am 22. Juni 2017 tagt.

Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituation muss nicht in Anspruch genommen werden
Im Mai 2016 war der Senat noch davon ausgegangen, dass wegen stark steigender Ausgaben für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen die Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen in Anspruch genommen werden muss. Zum damaligen Zeitpunkt wurden für 2016 rund 362 Millionen Euro Flüchtlingskosten erwartet. Seitdem haben sich gleich mehrere Faktoren positiv verändert:

  • Die Flüchtlingsausgaben fielen 136 Millionen Euro geringer aus, als veranschlagt (es kamen weniger Flüchtlinge als prognostiziert und der Bund erhöhte – über eine veränderte Verteilung der Umsatzsteuer - seine Beteiligung an den Kosten um 48 Millionen Euro).
  • Die Zinsausgaben fielen 44 Millionen Euro geringer aus als erwartet.
  • Die Steuerabhängigen Einnahmen lagen um 295 Millionen Euro über dem Haushaltsanschlag (inklusive der 48 Millionen Euro durch die veränderte Umsatzsteuerverteilung wegen der höheren Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten).
  • Aus den Sondervermögen konnten 40 Millionen Euro Liquidität abgezogen werden, da das Geld aktuell nicht benötigt wurde.

Die Bilanz für den Sanierungszeitraum 2012 bis 2016 fällt insgesamt positiv aus. Alle Vorgaben wurden eingehalten, dank guter Rahmenbedingungen (hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinssätze) und der Bremer Eigenanstrengungen. Die Bremer Konsolidierungsmaßnahmen entlasteten den Haushalt 2016 um 421 Millionen Euro. In der Zeit von 2012 bis 2016 ergab sich eine Entlastung von insgesamt 1,04 Milliarden Euro.

Die konsequente Einhaltung des Konsolidierungspfades hat mit dazu beigetragen, eine Einigung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung zu erzielen. Das damit verbundene Gesetzespaket wird voraussichtlich vor den Sommerferien 2017 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Neuregelung versetzt Bremen in die Lage, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ab 2020 einzuhalten, in die Schuldentilgung einzusteigen und Maßnahmen zur Daseinsvorsorge sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft zu ergreifen.

Ausblick
Die nächsten Haushaltsjahre bis 2020 und die Einhaltung der Konsolidierungsvorgaben bleiben eine große Herausforderung. Die Einhaltung der zulässigen Obergrenze der Neuverschuldung ist 2016 nur durch besondere Eigenanstrengungen möglich geworden. Auch in den Jahren 2017 bis 2019 ist von erheblichen finanziellen Kosten für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten auszugehen. In zentralen Aufgabenfeldern (Kindertagesbetreuung, Schulen, Innere Sicherheit) besteht Handlungsbedarf. Die damit verbundenen unaufschiebbaren Maßnahmen müssen bereits ab 2017 finanziert werden.
Es ist aktuell nicht auszuschließen, dass der Ausnahmetatbestand der Flüchtlingszuwanderung und die damit verbundenen Kosten nicht vollständig kompensiert werden können und die entsprechende Ausnahmeregelung beim Stabilitätsrat gelten gemacht werden muss.

Im Download (pdf, 24 MB)[24MB]: Bericht der Freien Hansestadt Bremen vom April 2017 zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012/2016