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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat beschließt Energiestandards für öffentliche Gebäude

25.08.2009

Die öffentlichen Gebäude der Freien Hansestadt Bremen sollen künftig nach zukunftsweisenden Energiestandards saniert und gebaut werden. Eine entsprechende Richtlinie hat der Senat heute (25.8.2009) beschlossen. Umwelt- und Bausenator Dr. Reinhard Loske: „Mit der neuen Richtlinie setzen wir einen weiteren Punkt aus unserem Aktionsprogramm Klimaschutz 2010 in die Tat um. Damit leisten wir einen Beitrag zur Minderung der klimaschädlichen CO2-Emissionen und senken gleichzeitig die laufenden Energiekosten der bremischen öffentlichen Gebäude.“

Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und gilt für alle öffentlichen Gebäude, die im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) stehen. Auf Gebäude von privatrechtlich verfassten Gesellschaften Bremens soll die Richtlinie mit entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen übertragen werden.

Nach der neuen Richtlinie müssen die bremischen öffentlichen Gebäude künftig Energiestandards einhalten, die deutlich über die ab dem 1. Oktober 2009 geltenden bundesgesetzlichen Mindeststandards der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hinaus gehen. Dabei wird zwischen Teilsanierungen und Gesamtsanierungen bestehender Gebäude sowie dem Neubau unterschieden.

Im Einzelnen sind folgende Anforderungen vorgesehen:

  • Bei Teilsanierungen bestehender Gebäude müssen die Wärmedurchgangskoeffizienten der sanierten Bauteile Werte einhalten, die im Regelfall um 25 bis 50 Prozent unter den zulässigen Höchstwerten nach EnEV 2009 liegen. Lediglich bei Fenstersanierungen wird auf eine Anhebung der Anforderungen gegenüber der EnEV 2009 verzichtet.
  • Bei Gesamtsanierungen bestehender Gebäude muss das sanierte Gebäude künftig den sogenannten Niedrigenergiestandard einhalten. Damit kann gegenüber den bundesgesetzlichen Mindestanforderungen eine Senkung der CO2-Emissionen in einer Größenordnung von 20 Prozent erreicht werden.
  • Neue Gebäude müssen künftig grundsätzlich im sogenannten Passivhausstandard errichtet werden. Mit diesem zukunftsweisenden Standard kann gegenüber einem Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 eine Minderung der CO2-Emissionen um mehr als 50 Prozent erreicht werden.

Die Umsetzung der erhöhten Energiestandards ist mit investiven Mehrkosten verbunden, denen jedoch eine dauerhafte Senkung der laufenden Energiekosten gegenübersteht. Reinhard Loske: „Energiesparen trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern ist auch wirtschaftlich eine vernünftige Strategie. Die Mehrinvestitionen, die wir heute tätigen, werden auf längere Sicht über die geringeren Energiekosten wieder zurückfließen. Sie haben auch positive Effekte für die regionale Wirtschaft und für den Arbeitsmarkt, insbesondere im Handwerk.“
Ein wichtiges Ziel des Senats ist es, dass die beschlossenen Programme und Projekte zur Sanierung und zum Neubau öffentlicher Gebäude auch bei höheren Energiestandards in vollem Umfang umgesetzt werden können. Um dies zu ermöglichen, bietet die Senatorin für Finanzen den anderen Senatsressorts ein neues Finanzierungsmodell an. Danach können zur Zwischenfinanzierung der Mehrinvestitionen, die zur Umsetzung der höheren energetischen Standards in den Jahren 2010 und 2011 erforderlich sind, zusätzliche Mittel von bis zu 3,5 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. Zur Refinanzierung dieser Mittel sollen die Einsparungen, die künftig bei den Nutzern der Gebäude aufgrund der sinkenden Energiekosten anfallen, herangezogen werden.