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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Europäische Woche zur „Gefährdungsbeurteilung“

31.10.2008

„Gefährdungsbeurteilung – ein Gewinn für alle“ – unter diesem Titel fand am 30. Oktober 2008 eine Veranstaltung des Landesarbeitskreises für Arbeitssicherheit statt. Die Tagung ist Teil einer europäischen Kampagne, die das Ziel hat, die Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen durch eine bessere Gefährdungsbeurteilung zu senken.


Das Arbeitsschutzgesetz fordert im Rahmen der Grundpflichten des Arbeitgebers, dass durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln ist und welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Sie dient der Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.


Dass weiterhin Handlungsbedarf in diesem Feld besteht, zeigt ein Blick in die Statistik: In Deutschland geschieht alle 30 Sekunden ein meldepflichtiger Arbeitsunfall. 630 Arbeitnehmer/innen verloren durch einen Arbeitsunfall ihr Leben. Darüber hinaus führen Stress, übermäßige Arbeitsbelastungen oder Muskel- und Skeletterkrankungen zu einem hohen Krankenstand. Viele Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen lassen sich vermeiden, wenn die Gefährdungen frühzeitig erkannt und die Risiken gemindert werden.


Die mehr als 100 bei der Tagung anwesenden Experten/innen waren sich einig, dass die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitgeber ein effektives Mittel ist, um frühzeitig Maßnahmen einzuleiten, mit denen Unfälle oder Erkrankungen sowie damit verbundene Betriebsstörungen, Ausfallzeiten und Fehlproduktionen vermieden werden. „Eine korrekte Beurteilung der Gefährdungen trägt somit nicht nur zur Gesundheit der Arbeitnehmer, sondern auch zur Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Imageverbesserung eines Unternehmens bei“, sagte der Leiter der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Dr. Frank Hittmann, im Rahmen der Konferenz.

Betriebe, die sich bei über die Gefährdungsbeurteilung beraten lassen wollen, können sich an die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen oder den zuständigen Unfallversicherungsträger wenden.