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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Höhere Heizkostenzuschüsse für Arbeitslosengeld II-Empfänger

28.08.2008

Sozialdeputation beschließt Anhebung der Richtwerte

Zum 1. September wird die swb AG die Gaspreise um rund 20 Prozent anheben. Die Sozialsenatorin hat aus diesem Grund der Deputation vorgeschlagen, die Heizkostenzuschüsse für jene Menschen anzuheben, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder eine Altersgrundsicherung beziehen. „Menschen, die Sozialleistungen bekommen, müssen auch nach den Energiepreiserhöhungen in der Lage sein, ihre Wohnungen zu heizen. Das ist kein Luxus, sondern eine Selbstverständlichkeit!“, so Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter.


Die Sozialdeputation, die heute (28.08.2008) dem Vorschlag der Senatorin gefolgt ist, hebt damit die Obergrenzen (= Nichtprüfungsgrenze) für die Heizkostenzuschüsse bei Beheizung mit Erdgas und Fernwärme von 1,10 Euro auf 1,35 Euro pro qm an. Für einen erhöhten Wärmebedarf, also wenn beispielsweise kleine Kinder im Haushalt leben, sind nunmehr 1,60 Euro pro qm vorgesehen. Da die Heizölpreise noch drastischer angestiegen sind, wird für diese Beheizungsart eine neue Obergrenze eingeführt. Sie liegt zukünftig bei 1,80 Euro pro qm (2 Euro bei erhöhtem Wärmebedarf).


Die Anhebung der Richtwerte für die Heizkostenzuschüsse wird ca. 8,5 Mio. Euro pro Jahr kosten. Die Sozialsenatorin appellierte in der Sitzung der Deputation außerdem an die Vermieter, vor allem die Wohnungsgenossenschaften, in die Dämmung und energetische Sanierung ihrer Wohnungen zu investieren. Nur so könnten die Energiekosten langfristig für alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen gehalten werden.