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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Kommunen und Arbeitsagenturen sollen auch weiterhin gemeinsam Arbeitslosenhilfe-Empfänger betreuen

14.07.2008

Arbeitsminister der Länder für Grundgesetzänderung

Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder haben sich heute (14.07.2008) auf einer Sonderkonferenz in Berlin einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Betreuung von Langzeitarbeitslosen auch weiterhin nach dem Vorbild der bisherigen Arbeitsgemeinschaften aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunen gestaltet werden soll. Voraussetzung ist allerdings eine Änderung des Grundgesetzes, da nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bisherigen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.


Bremens Arbeitssenatorin Ingelore Rosenkötter begrüßte die Entscheidung uneingeschränkt: „Das ist ein gutes Ergebnis für die Zukunft der BAgIS in Bremen und die ARGE Job-Center in Bremerhaven. Für diese Lösung habe ich mich von Anfang an eingesetzt. Damit kann es dabei bleiben, dass die Langzeitarbeitslosen weiterhin Leistungen aus einer Hand erhalten und nicht zwei verschiedene Träger zuständig werden. Zudem kann die Arbeitsmarktpolitik vor Ort weiterhin von Land und Bundesagentur gemeinsam verantwortet werden.“ Auch für die Beschäftigten der Arbeitsgemeinschaften sei dies eine gute Nachricht, weil es nicht zur Zerschlagung ihrer Arbeitsplätze komme. Senatorin Rosenkötter hob zudem hervor, dass sich die Länderministerinnen und -minister im Beisein des Bundesarbeitsministers dafür ausgesprochen haben, einen einheitlichen Personalkörper in den ARGE’en zu ermöglichen und eine verbindliche Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit, den Ländern und den Kommunen bei der Erarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Programme und der konzeptionellen Ausgestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik zu gewährleisten. In Ergänzung zu der Verfassungsänderung seien deshalb auch gesetzliche Anpassungen im SGB II auszuarbeiten.


Die Arbeitsministerinnen und -minister der Länder haben den Bund aufgefordert, jetzt gemeinsam mit den Ländern eine Lösung zu erarbeiten, die eine verfassungsrechtliche Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen umfasst. Da der bisherigen so genannten kommunalen Option dadurch die Grundlage entzogen würde, ist dabei auch eine Regelung vorzusehen, die den Fortbestand des bisherigen Optionsmodells gewährleistet, ohne dieses aber auf weitere Kommunen auszudehnen.