Sie sind hier:

Senatskanzlei

J. Böhrnsen: „Unmenschlichen Scharlatan Kusch stoppen“

01.07.2008

Der Senat zeigt sich offen gegenüber gesetzgeberischen Initiativen, die geschäftsmäßige und organisierte Unterstützung von aktive Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Wir müssen uns im Bundesrat die konkreten Gesetzesvorschläge sorgfältig ansehen, weil Strafvorschriften klar und bestimmt sein müssen.“ Aber es gebe keinen Zweifel, dass gerade die Aktivitäten des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch für das Thema neu aufgerüttelt hätten. „Híer drängt ein selbstsüchtiger, unmenschlicher Scharlatan in die Öffentlichkeit, nicht um verzweifelten Menschen mit einer unheilbaren Krankheit zu helfen, sondern um seine Eitelkeit zu befriedigen.“ Kusch hatte einer keineswegs unheilbar erkrankten Frau nach eigenen Aussagen aktiv Sterbehilfe geleistet und darüber in allen Einzelheiten gegenüber Medien berichtet. Jens Böhrnsen: „Wir brauchen einen verantwortlichen Umgang mit Menschen, die am Ende ihres Lebens vollkommen verzweifelt oder nicht mehr selbstbestimmt handlungsfähig sind. Wir müssen die Umstände und Bedingungen zum Lebensende verbessern, aber der Weg, aktive Sterbehilfe zu erleichtern, ist dabei nicht akzeptabel. Menschen wie Roger Kusch dürfen nicht das Gefühl haben, ihre kriminellen Umtriebe seien erlaubt. Deshalb muss unter Umständen auch das Strafrecht greifen.“