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Der Senator für Inneres und Sport

Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 gesucht

29.02.2008

Das Statistische Landesamt – Wahlamt – teilt mit:


Bremer Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 aufnehmen lassen; die fünfjährige Amtsperiode für die Schöffen bei den Amtsgerichten Bremen und Bremen-Blumenthal sowie beim Landgericht Bremen beginnt am 01.01.2009. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der deutschen Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen, insbesondere Frauen und Männer in gleicher Weise. Die Bewerber/innen sollen in der Stadt Bremen wohnen und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre sein. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, können das Schöffenamt nicht ausüben.


Für den Bereich des Amtsgerichts Bremen müssen wenigstens 596 Personen und für den Bereich des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal (Bezirk Bremen-Nord) wenigstens 108 Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.


Für die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen in der Stadtgemeinde Bremen ist das Statistische Landesamt Bremen Wahlamt, An der Weide14-16, 28195 Bremen, zuständig. Antragsformulare gibt es beim Statistischen Landesamt Bremen (Telefon: 36110582 bzw.3613792 sowie Telefax: 3612278) und bei den Ortsämtern.

Bewerbungsschluss ist der 31. März 2008.


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.statistik.bremen.deExternes Angebot unter „Wahlen“.