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Senatskanzlei

Bremen unterstützt Berlin: Vermittlungsausschuss soll angerufen werden

27.11.2007

Bremen wird im Bundesrat den Antrag Berlins unterstützen, zur gesetzlichen Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (27.11.2007) beschlossen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht u.a. für Verteidiger, Geistliche und Abgeordnete einen absoluten Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen vor. Bei anderen Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Anwälte, Journalisten und weitere) soll im Einzelfall abgewogen werden, ob die Verbrechensbekämpfung oder die Grundrechte schwerer wiegen. Zulässig sind Maßnahmen bei ihnen nur, wenn es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt. Ist der "Kernbereich privater Lebensführung" betroffen, darf nicht abgehört oder das Abgehörte nicht verwendet werden.


Berlin und Bremen wollen vor der Beschlussfassung durch den Bundesrat jedoch eine grundlegende Überarbeitung des Artikels 1 Nr 13a mit dem Ziel erwirken, dass auch alle anderen Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten in den besonderen Schutz mit einbezogen werden.


„Der Gesetzgeber muss für Menschen, die von Berufs wegen Geheimnisträger sind, verlässlich regeln, welchen Schutz er ihnen vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen zubilligt“, so Bürgermeister Jens Böhrnsen. „Es kann nicht sein, dass der konkrete Schutzumfang im Einzelfall von den Ermittlungsbehörden festgestellt wird“.


Böhrnsen verweist insbesondere auf den unzureichenden Schutz für Journalisten. „Für einen freiheitlichen Staat sind freie Presse und freier Rundfunk unverzichtbar“, so der Bürgermeister. Werde das Gesetz in seiner jetzigen Form beschlossen, dann könne ein Journalist seinem Informanten nicht mehr zusichern, dass er in jedem Falle anonym bleibe. Dies jedoch unterlaufe den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz.