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Sonstige

Grundrecht auf Datenschutz in der Landesverfassung feiert 10. Geburtstag

26.10.2007

Der Landesdatenschutzbeauftragte teilt mit:

Am 28. Oktober 1997 trat die Änderung des Artikels 12 der Bremischen Landesverfassung in Kraft. Hierdurch erhielten Bremer Bürgerinnen und Bürger ein Grundrecht auf Datenschutz. Durch die verfassungsrechtliche Verankerung des neuen Grundrechts wurde der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes für die freiheitliche Demokratie Rechnung getragen und der Grundrechtskatalog dem technischen Wandel angepasst.


In Artikel 12 Absatz 3 der Bremischen Landesverfassung hieß es nunmehr: „Jeder hat das Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder eines Dritten durch oder aufgrund eines Gesetzes zulässig“. Außerdem wurde in Absatz 4 ein Auskunftsanspruch sowie ein Akteneinsichtsrecht verfassungsrechtlich verbürgt.


Diese verfassungsrechtlichen Neuregelungen waren und sind nicht selbstverständlich. Gerade in einer Zeit der zunehmenden staatlichen und privaten Überwachung kommt ihnen eine erhebliche Bedeutung zu. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten schon lange dafür plädiert, dass Grundrecht auf Datenschutz auch im Grundgesetz der Bundesrepublik zu verankern. Eine solche Änderung scheiterte aber bisher. Auch in vielen anderen Landesverfassungen fehlt es an einer verfassungsrechtlichen Fundierung des Rechts auf Datenschutz. Die Bremer Bürger und Bürgerinnen können stolz auf ihre fortschrittliche Verfassung sein. Diese garantiert das Recht auf Datenschutz in gleicher Weise wie die traditionellen Grundrechte.


Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Sven Holst, freut sich mit dem Geburtstagskind: “Für die Bremer Bürgerinnen und Bürger stellt die verfassungsrechtliche Fundierung des Grundrechts auf Datenschutz einen erheblichen Zugewinn an Grundrechtsschutz dar. Der Auskunftsanspruch und das Akteneinsichtsrecht als unmittelbare Kontrollmöglichkeiten der Betroffenen wurden innerhalb der letzten zehn Jahre in starkem Maße wahrgenommen. Ich hoffe, dass diese Entwicklung sich auch in der Zukunft weiter fortsetzt.“


Diese Pressemitteilung ist auch auf unserer Homepage unter www.datenschutz.bremen.deExternes Angebot