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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Informationsveranstaltung zum Thema Nachteilsausgleich

29.04.2016

Behinderte und schwerbehinderte Menschen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen wie zum Beispiel Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung. Über die Chancen und Risiken bei Neufeststellungsanträgen berichtet Frank Wallbaum vom Amt für Versorgung und Integration am Donnerstag, 12. Mai 2016 im Pflegestützpunkt Vahr, Berliner Freiheit 3 (1. Etage Eingang Marktplatz).
Um vorherige Anmeldung unter Telefon (0421) 696242-0 wird gebeten.

Wir bitten die Redaktionen herzlich, den Termin in geeigneter Form anzukündigen.
Vielen Dank!

Ansprechpartnerin für Pressenachfragen:
Stefanie Wagemann, Pflegestützpunkt Land Bremen, Telefon: (0421) 696242-0
stefanie.wagemann@bremen-pflegestuetzpunkt.de