Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit: Zensustest-Haushaltebefragungen zum Stichtag 5. Dezember -

Sonstige

Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit: Zensustest-Haushaltebefragungen zum Stichtag 5. Dezember

30.11.2001

In den kommenden Wochen erhalten in Deutschland etwa 450 000 Bürgerinnen und Bürger Besuch von einem Interviewer. Im Lande Bremen sind das ca. 5 000 Einwohner, die von Beauftragten des Statistischen Landesamtes Bremen gebeten werden, Angaben zum Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Status der Wohnung (alleinige Wohnung/Hauptwohnung/Nebenwohnung) zu machen. Bei einem Teil der Haushalte werden zusätzlich Fragen zu ihrer Wohn- und Lebenssituation gestellt, z. B. zur Familienzusammensetzung und zur Beteiligung am Erwerbsleben. Es werden keine Angaben zu den finanziellen Verhältnissen erfragt. Die mit der Erhebung beauftragten Interviewer weisen sich bei ihren Besuchen entsprechend aus; sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet worden.


Wie das Statistische Landesamt Bremen mitteilt, sind in der Stadt Bremen für diese Haushaltebefragungen 260 Gebäude und in Bremerhaven 60 Gebäude ausgewählt worden. In 166 der insgesamt 320 Stichprobengebäude im Lande Bremen findet außerdem eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung statt, bei der Angaben über das Gebäude, die darin befindlichen Wohnungen und deren Ausstattungsmerkmale sowie die Wohnungsinhaber erhoben werden.


Diese Befragungen mit Stichtag 5. Dezember 2001 sind Teil einer Reihe von Tests, die ein neues – kostengünstigeres und den Bürger entlastendes - Verfahren für künftige registergestützte Volkszählungen erproben sollen. Dabei wird geprüft, ob die Auswertung vorhandener Daten aus Registern eine herkömmliche Volkszählung ersetzen kann. Dieser Test umfasst im Wesentlichen die Nutzung verschiedener Verwaltungsregister (insbesondere Register der Einwohnermeldeämter und der Bundesanstalt für Arbeit), aktuelle schriftliche Befragungen von Gebäudeeigentümern/-verwaltern und direkte Befragungen von Haushalten, wobei die Daten aus den unterschiedlichen Quellen miteinander verglichen werden. Die Gebäude mit den darin wohnenden Personen sind nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt worden.


Rechtsgrundlage für die Testerhebungen ist das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus vom 27. Juli 2001 (BGBI. I S. 1882). Der Gesetzgeber hat im Zensustestgesetz auch die Pflicht zur Auskunft festgelegt. Der Datenschutz und die statistische Geheimhaltung sind in vollem Umfang gewährleistet. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich von den Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt erhoben und verarbeitet. Rückmeldungen von den Statistischen Ämtern an andere Verwaltungsbehörden (z. B. den Meldeämtern) erfolgen nicht und sind auch nicht zulässig.


Das Statistische Landesamt Bremen bittet alle in diesen Test einbezogenen Auskunftspflichtigen durch ihre Mitwirkung zur erfolgreichen Durchführung beizutragen.


Weitere Informationen zum Zensustest sind zu erhalten beim Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen, Telefon: (04 21) 361 – 22 76, und im Internet unter www.destatis.de