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Sonstige

Vorsicht bei der Knallerei zum Jahreswechsel

27.12.1999

Feuerwerk nur in der Silvesternacht zwischen 18 Uhr und 1 Uhr anzünden

Das Gewerbeaufsichtsamt warnt: Vor Jahrhunderten hatte man ganz andere Sorgen mit der Silvesterknallerei. In einer Verfügung aus dem Jahre 1715 hatte der damalige Senat festgestellt, dass "diese schädliche und fast unanständige Gewohnheit ist eingerissen, dass verschiedene Bürger den einbrechenden Neujahrstag mit Schiessen anfangen zu feiern". Und die Regierenden stellten ihr Einschreiten wie folgt dar: "Da verschiedene Exempel vorhanden sind, dass durch den dadurch veranlassten Schreck schwangere Frauen in ihrer und dero Leibesfrucht Lebensgefahr ausgesetzt und auch gefährliche Feuersbrunsten daraus entstanden sind, hat wohledler hochweiser Rath solch unordentlichen und schädlichen Gewohnheit nicht länger nachsehen können, sondern ist vielmehr zur Vermeidung größeren Unheils selbige zu verbieten ohnumgänglich genötiget worden". Auch zu dem bevorstehenden Wechsel ins neue Jahrtausend warnt das Gewerbeaufsichtsamt Bremen wieder die Bürgerinnen und Bürger, mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern sachgerecht umzugehen, damit weder Menschen noch Güter gefährdet werden.

Nach einer Allgemeinverfügung, die auch als Amtliche Bekanntmachung herausgegeben wurde, dürfen pyrotechnische Gegenstände nur in der Silvesternacht zwischen 18 Uhr und 1 Uhr abgebrannt werden. Generell verboten sind das Abbrennen von Seenotsignalmitteln und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie im Hafengebiet. Bei stroh- und reetgedeckten Häusern ist zudem ein Abstand von 100 Metern einzuhalten. Raketen dürfen ferner nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Die Flughöhe des Flugkörpers darf 100 Meter nicht überschreiten und die Entfernung zwischen der Flughafengrenze und dem Abbrennplatz muss mindestens 1500 Meter betragen. Das Gewerbeaufsichtsamt hat Verständnis für den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, die das neue Jahrtausend mit Knallerei und dem Ab brennen von Feuerwerk begrüßen möchten, bittet aber um Einhaltung der festgesetzten Zeiten und Regeln.