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Sonstige

Teure Zusatzversicherungen bei Konsumentenkrediten

27.07.2000

Die Verbraucherzentrale Bremen e.V. teilt mit:

Bei der Vergabe eines Ratenkredites verlangen Banken und Sparkassen regelmäßig Sicherheiten. Dies können die Unterschrift unter eine Lohnabtretungsklausel sein oder der Fahrzeugbrief des neu finanzierten Autos. Oftmals wird aber auch der Abschluss oder die Abtretung einer Versicherung gefordert, durch die bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod die Rückführung des Kredites gewährleistet werden soll. Eine solche Absicherung für den Unglücksfall liegt nicht nur im Interesse des Kreditinstitutes, sondern ist grundsätzlich auch sinnvoll für den Kreditnehmer beziehungsweise dessen Angehörige. In der Praxis werden Darlehensnehmern jedoch häufig Versicherungen verkauft, die unnötig teuer und nicht empfehlenswert sind, beobachtet Arno Gottschalk von der Verbraucher-Zentrale Bremen.


Um das Todesfallrisiko abzusichern, genügt eine preiswerte Risikolebensversicherung, durch die bei Tod des Kreditnehmers die verbliebene Restschuld abgelöst wird. Von einer solchen Restschuldversicherung wird mitunter aber abgeraten, weil sie nur im Falle des Todes zahlt und es ansonsten bei Ablauf der Versicherung "kein Geld zurück gibt". Statt dessen wird der Abschluss einer "richtigen", sprich: kapitalbildenden Lebensversicherung empfohlen, die zwar teurer ist, bei der den Versicherten im Erlebensfall aber eine stattliche Auszahlung winkt. Vielen Kreditnehmern leuchtet dieses Argument ein - tatsächlich ist es jedoch völlig irreführend: Wer einen Ratenkredit aufnimmt, muss zumeist mehr als zehn Prozent an Zinsen bezahlen. Von daher ist er gut beraten, seine finanziellen Möglichkeiten vorrangig darauf zu konzentrieren, diesen teuren Kredit so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Wird statt dessen neben dem Ratenkredit eine kapitalbildenden Lebensversicherung abgeschlossen, fließt ein Teil des verfügbaren Einkommens in eine Geldanlage, die lediglich eine Rendite zwischen fünf und sieben Prozent erbringt – also weitaus weniger, als parallel für den Kredit zu zahlen ist. Unter dem Strich handelt es sich für den Kreditnehmer folglich um ein Verlustgeschäft und deshalb nach Ansicht der Verbraucher-Zentrale um eine klare Falschberatung.


Eine andere fragwürdige Praxis besteht darin, die Beiträge für die Restschuldversicherung (plus eventueller Zusatzversicherungen ) bei Vertragsabschluss als Einmalprämie sofort fällig zu stellen und diese über eine Aufstockung des Kredites mitzufinanzieren. Auf diese Weise entstehen bisweilen absurd hohe Kosten für die Kreditabsicherung. Der Verbraucher-Zentrale liegt beispielsweise der Vertrag eines Bremer Rentnerpaares mit der Citibank vor, bei dem für einen fünfjährigen Ratenkredit über netto 8.000 DM zusätzlich ein sofort zu zahlender Versicherungsbeitrag von 2.315 DM plus zwei Prozent Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt wurde – mitzufinanzieren mit einem Kreditzins von nominal 11,35 Prozent pro Jahr. Einschließlich der anteiligen Zinsen kostet die Absicherung des Nettokredites von anfänglich 8.000 DM damit über fünf Jahre hinweg nicht weniger als rund 3.100 DM !


Gerade bei solchen Vertragskonstellationen stellt sich die Frage, ob der teure Versicherungsschutz eigentlich von den Kreditnehmern selbst gewünscht war oder ob er ihnen aufgenötigt wurde. Hier gehen die Erinnerungen oftmals auseinander: Während viele Bankkunden versichern, dass der Versicherungsabschluss zur Auflage gemacht wurde, wird dies von den Kreditinstituten zumeist vehement bestritten. Wäre die Versicherung zur Auflage gemacht worden, hätte dies jedenfalls Folgen: Nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung hätten die Kosten der Versicherung in solchen Fällen mit in den effektiven Jahreszins des Kredites eingerechnet werden müssen – und falls gegen diese Vorgabe verstoßen wurde, könnten die Darlehensnehmer dann eine Neuabrechnung des Kredites verlangen, was erhebliche Erstattungen erbringen würde.


In der Praxis steht jedoch meist Aussage gegen Aussage. Die Verbraucher-Zentrale hat deshalb begonnen, Fälle zu sammeln, in denen Kreditnehmer glaubhaft versichern, dass sie bei der Aufnahme von Ratenkrediten unerwünschte Versicherungen abschließen mussten. Auf diese Weise sollen etwaige Häufungen bei einzelnen Kreditinstituten dokumentiert werden. Wer betroffen ist, sollte eine kurze Schilderung seines Falles mit dem Stichwort "Restschuldversicherung" an die Adresse Altenweg 4, 28195 Bremen, zuschicken.


Ansprechpartner für Journalisten ist bei der Verbraucherzentrale Bremen:

Arno Gottschalk, Telefon 0421 – 160 77 81 / - 85.