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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizstaatsrat Mäurer weist Kritik der CDU zurück

27.02.2004

„Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion kennt offensichtlich nicht die Stellung von Staatsanwaltschaft und Polizei im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.“ Mit diesen Worten weist Justizstaatsrat Ulrich Mäurer die Kritik der CDU an seiner Presseerklärung zum Brechmitteleinsatz zurück.

Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft. Als solche hat sie jeden Po-lizeieinsatz zur Strafverfolgung letztlich zu verantworten. Brechmittel werden Drogendea-lern verabreicht, um Beweismittel zum Zwecke der Strafverfolgung sicherzustellen. Die Mitarbeiter der Polizei handeln hierbei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Im Übrigen ist die Justizbehörde nicht nur für die Richterinnen und Richter im Lande Bremen zuständig; sie führt auch die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften. „Schade“, so Mäurer, „dass dem früheren Polizeibeamten Herderhorst dies bisher verborgen geblieben ist.“