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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Verantwortungsvoller Umgang mit Telefonüberwachungen in der Bremer Justiz

03.02.2003

„Die Bremer Justiz geht verantwortungsvoll mit Telefonüberwachungen um.“ Mit diesen Worten stellt Justizstaatsrat Ulrich Mäurer sich vor die Richter und Staatsanwälte. Die strafprozessuale Telefonüberwachung sei eines der sensibelsten und zugleich der effek-tivsten Mittel der Verbrechensbekämpfung.

Bundesweit steigen die Zahlen der richterlich angeordneten Telefonüberwachungen seit vielen Jahren stetig an (von knapp 2.500 im Jahr 1990 auf über 12.000 im Jahr 1999; jüngere Zahlen liegen noch nicht vor). Ähnlich die Entwicklung in Bremen: Wurden 1998 und 1999 in jeweils 15 Verfahren Telefonüberwachungen angeordnet, so ist diese Zahl 1999 auf 49 und auf 67 im Jahr 2000 gestiegen.

Die Ursachen für den Anstieg sind vielfältig: Seit 1997 hat der Gesetzgeber den Katalog der Tatbestände, auf deren Vorliegen sich der Verdacht einer Straftat richten muss, ins-gesamt sechsmal erweitert. Vor allem aber hat sich in Folge des technischen Fortschritts das Verhalten der Beschuldigten geändert. 1995 hat es in der Bundesrepublik Deutsch-land etwa 28 Mio. Telefonfestanschlüsse gegeben. Bis 1999 sind noch einmal gleich vie-le Handy-Anschlüsse hinzugekommen. Tendenz: stark steigend.

Die Diskrepanz zwischen der Anzahl der Verfahren, in denen eine Überwachung der Te-lekommunikation stattgefunden hat, und der Anzahl der überwachten Anschlüsse beruht im Wesentlichen darauf, dass die Verdächtigen sich den veränderten Bedingungen an-passen und während der Tatausführung immer wieder neue Handys einsetzen, um die Aufdeckung ihres kriminellen Handelns für die Ermittlungsbehörden zu erschweren. Die Staatsanwaltschaft hat in solchen Fällen weitere Antragstellungen im Hinblick auf die Überwachung neu bekannt gewordener und benutzter Handys zu prüfen. In aller Regel wird dann ein neuer Antrag auf Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation gestellt.

Gestützt auf einen - im Wortlaut noch nicht vorliegenden - Forschungsbericht ist der Richterschaft „mangelnde Sensibilität“ bei der Anordnung von Telefonüberwachungen nachgesagt worden. „Ich habe keine Zweifel, dass den zuständigen Richtern die Ein-griffsqualität ihrer Entscheidungen bewusst ist“, so Justizstaatsrat Ulrich Mäurer zu den Vorwürfen. Allein der Umstand, dass viele Gerichtsbeschlüsse in ihrem Wortlaut von den Anträgen der Staatsanwaltschaft nicht abweichen, lasse nicht auf fehlende Nachprüfung schließen, sondern spreche für die Qualität staatsanwaltlichen Handelns. Dennoch, so Mäurer weiter, werde die Justizverwaltung das Gutachten – wenn es denn vorliegt – sorgfältig auswerten und prüfen, ob und welche Schlüsse zu ziehen sind