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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Senat ernennt neuen Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Bremen

18.12.2001

Aus der heutigen Senatssitzung (18.12.2001):

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (18.12.2001) den jetzigen Präsidenten des Verwaltungsgerichts, Matthias Stauch, zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts ernannt. Stauch wird damit Nachfolger von Prof. Günter Pottschmidt, der zum 1. April des nächsten Jahres aus diesem Amt ausscheiden wird.

Matthias Stauch wurde 1951 in Lüneburg geboren. Nach Abschluss einer Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst in Bad Münder begann er 1972 zunächst ein Studium der Sozialarbeit in Bremen, wechselte aber nach einem Jahr zum Studium der Rechtswissenschaften. Im Februar 1980 begann Stauch als Richter beim Verwaltungsgericht Bremen. Von August 1985 bis Oktober 1987 wurde Stauch abgeordnet an das Bundesverfassungsgericht, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Es folgte 1991 bis Ende 1993 eine Abordnung zum Senator für Finanzen. Im Januar 1996 schied Stauch, der inzwischen zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ernannt worden war, aus dem Richteramt aus und wechselte erneut zum Senator für Finanzen, wo er im selben Monat zum Senatsrat ernannt wurde. Seit dem 1. Januar 1999 ist Stauch Präsident des Verwaltungsgerichts.

In Bremen hat sich Stauch einen Namen gemacht durch die ihm weitgehend eigenverantwortlich übertragene Vorbereitung der Prozessführung im Normenkontrollverfahren gegen das Finanzausgleichsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses Verfahren war für die Freie Hansestadt Bremen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1992 außerordentlich erfolgreich abgeschlossen worden. Im Anschluss an das Urteil wurde Stauch deshalb mit den notwendigen Umsetzungsarbeiten im Bereich des Nachteilsausgleichs für verfassungswidrige Benachteiligung Bremens betraut. Auch an dem erfolgreichen Abschluss der im Rahmen dieser Umsetzungsarbeiten erforderlichen Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern war Matthias Stauch wesentlich beteiligt. Darüber hinaus wurde Stauch 1991 die Zuständigkeit für die „Finanzreform 1995“ übertragen, in deren Rahmen eine für die alten Länder finanzwirtschaftlich tragbare und verfassungsrechtlich haltbare Lösung für die Integration der neuen Länder in das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zu finden war.

Im Rahmen seines erneuten Wechsels 1996 vom Verwaltungsgericht zum Finanzsenator wurde Stauch dort die Leitung der Abteilung Steuern, überregionale Finanzangelegenheiten und Angelegenheiten der Europäischen Union übertragen.

Neben den bereits aufgezeigten Tätigkeiten hatte Stauch mehrere Lehraufträge an der Universität Bremen und an der Hochschule Bremen inne und ist als Prüfer in der Juristenausbildung tätig. Des weiteren ist Stauch Mitglied der beim Justizsenator angesiedelten Sachverständigenkommission zur Bewertung der Personalausstattung der bremischen Gerichte und Staatsanwaltschaft.